240017 VO Das kulturanthropologische Fachgutachten (3.2.2) (2020S)
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
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- Dienstag 03.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Dienstag 10.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Dienstag 17.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Dienstag 24.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
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- Dienstag 09.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Dienstag 16.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Dienstag 23.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Dienstag 30.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung von 50 Minuten Länge am Ende des Semesters. Es sind drei von vier Fragen auszuwählen und qualitativ zu beantworten.COVID-19
Take Home Exam in Moodle
Take Home Exam in Moodle
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Regelmässige Anwesenheit bei der Vorlesung. In jeder Einheit wird neben dem freien Vortrag des LV-Leiters ein vorweg per moodle zugänglich gemachter Text im Umfang von 10 bis 20 Seiten detailliert besprochen. Die sich daraus ergebende Problemkenntnis stellt die Anforderung für die Beurteilung dar.
Prüfungsstoff
Der gesamte in den LV-Einheiten mündlich behandelte Stoff.
Literatur
Anthony Good: Anthropology and Expertise in the Asyum Courts. 2007. Routledge.Esther Sánchez Botero et al (Eds): El Peritaje Antropológico como Prueba Judicial. 2008. VI Congreso de Antropología Jurídica.Arthur Ray: Native History on Trial. Confessions of an Expert Witness. Canadian Historical Review Vol 82, 2003, 253-273.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 08.01.2021 10:48
In der Lehrveranstaltung soll eine profunde und reflektierte Auseinandersetzung mit der Aufgabe des Anthropologen oder der Anthropologin als behördliche/r oder gerichtliche/r FachgutachterIn erfolgen.
Die zunehmende Globalisierung und internationale Verflechtung vieler Lebensbereiche hat dazu geführt, dass Fragen des interkulturellen Hintergrundes von Parteien oder Beschuldigten oder spezifisch „kulturell“ begründete Rechtsansprüche in rechtlichen Verfahren zunehmend relevant und thematisiert werden.
Durch diese Thematisierung des „kulturellen Hintergrunds“ von Verfahrensbeteiligten oder Fallkonstellationen werden grundsätzliche anthropologische Einsichten zum Wesen von Kultur, zu individueller Verhaltensprägung durch Kultur und Fragen der Darstellung kultureller Authentizität und der Deutungshoheit von Kultur aufgeworfen. Die Fokussierung auf derartige Fragen in der Lehrveranstaltung erfolgt vor dem Hintergrund der spezifischen Aufgaben behördlicher oder gerichtlicher Gutachtertätigkeit, die von den Zielsetzungen von „Advocacy anthropology“ deutlich auseinander gehalten werden müssen.
Lehrziele:
Die LV erschliesst Studierenden der KSA einen bisher wenig ausgeschöpften praktischen Anwendungsbereich für anthropologisches Fachwissen.
Die Studierenden werden mit den wichtigsten interkulturellen Anwendungsfeldern anthropologischer Fachgutachten im deutschen Sprachraum vertraut gemacht: Strafrechtsverfahren, Asylverfahren, Konflikte um kulturell-religiös begründete Sonderansprüche im öffentlichen Raum. Daneben wird anthropologische Fachliteratur ausgewertet, die die Erfahrungen anthropologischer Gutachtertätigkeit in Ländern mit indigenen Völkern verarbeitet (vor allem Fachgutachten in Landrechtskonflikten).
Falls die LV nur für 3.2.2. anrechenbar sein soll, kann eine Fokussierung auf Gutachtertätigkeit im Asylverfahren erfolgen.