Universität Wien

240017 VO Das kulturanthropologische Fachgutachten (3.2.2) (2023S)

Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte oder erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis). Es kommt die Plagiatssoftware Turnitin zum Einsatz.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Lehrveranstaltung soll nach Möglichkeit in Präsenz durchgeführt werden. Aufgrund der jeweils geltenden Abstandsregelungen und anderer Maßnahmen kann es zu Anpassungen kommen.

  • Dienstag 07.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 14.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 21.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 28.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 18.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 25.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 02.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 09.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 16.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 23.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 06.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Dienstag 13.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung soll eine profunde und reflektierte Auseinandersetzung mit der Aufgabe des Anthropologen oder der Anthropologin als behördliche/r oder gerichtliche/r FachgutachterIn erfolgen.
Die zunehmende Globalisierung und internationale Verflechtung vieler Lebensbereiche hat dazu geführt, dass Fragen des interkulturellen Hintergrundes von Parteien oder Beschuldigten oder spezifisch „kulturell“ begründete Rechtsansprüche in rechtlichen Verfahren zunehmend relevant und thematisiert werden.
Durch diese Thematisierung des „kulturellen Hintergrunds“ von Verfahrensbeteiligten oder Fallkonstellationen werden grundsätzliche anthropologische Einsichten zum Wesen von Kultur, zu individueller Verhaltensprägung durch Kultur und Fragen der Darstellung kultureller Authentizität und der Deutungshoheit von Kultur aufgeworfen. Die Fokussierung auf derartige Fragen in der Lehrveranstaltung erfolgt vor dem Hintergrund der spezifischen Aufgaben behördlicher oder gerichtlicher Gutachtertätigkeit, die von den Zielsetzungen von „Advocacy anthropology“ deutlich auseinander gehalten werden müssen.
Lehrziele:
Die LV erschliesst Studierenden der KSA einen bisher wenig ausgeschöpften praktischen Anwendungsbereich für anthropologisches Fachwissen.
Die Studierenden werden mit den wichtigsten interkulturellen Anwendungsfeldern anthropologischer Fachgutachten im deutschen Sprachraum vertraut gemacht: Strafrechtsverfahren, Asylverfahren, Konflikte um kulturell-religiös begründete Sonderansprüche im öffentlichen Raum. Daneben wird anthropologische Fachliteratur ausgewertet, die die Erfahrungen anthropologischer Gutachtertätigkeit in Ländern mit indigenen Völkern verarbeitet (vor allem Fachgutachten in Landrechtskonflikten).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Primär: Schriftliche Prüfung am oder nach Ende des Semesters über den gesamten vorgetragenen und diskutierten VO-Stoff, unterstützt durch auf moodle hochgeladene auswahlliteratur.
Die Erbringung einer zusätzlichen Teilleistung (Referat in einer vereinbarten LV-Einheit) im Laufe der VO ist fakultativ, diese wird auf die Endprüfungsleistung angerechet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Schriftliche Endprüfung, drei Prüfungsfragen, jede Frage maximal 4 Punkte.
Sehr gut 11-12 Punkte.
Gut 9-10 Punkte
Befriedigend 7-8 Punkte
Genügend 5-6 Punkte
Nicht genügend 1 - 4 Punkte
Ein als Ersatzlestung erbrachtes Referat kann bis zu 4 Punkten erbringen.

Prüfungsstoff

Regelmässige Anwesenheit bei der Vorlesung ist dringende empfohlene Voraussetzung für eine erfolgreiche Absoliverung dieser LV.
In jeder Einheit wird neben dem freien Vortrag des LV-Leiters ein vorweg per moodle zugänglich gemachter Text im Umfang von 10 bis 25 Seiten detailliert besprochen. Die sich daraus ergebende Problemkenntnis (nicht unbedingt das Detailwissen) stellt die Anforderung für die Beurteilung dar.

Literatur

Anthony Good: Anthropology and Expertise in the Asyum Courts. 2007. Routledge.

Esther Sánchez Botero et al (Eds): El Peritaje Antropológico como Prueba Judicial. 2008. VI Congreso de Antropología Jurídica.

Arthur Ray: Native History on Trial. Confessions of an Expert Witness. Canadian Historical Review Vol 82, 2003, 253-273.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 13.09.2023 17:48