Universität Wien

240032 VO Was ist Rechtspluralismus? (3.3.2) (2023S)

Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte oder erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis). Es kommt die Plagiatssoftware Turnitin zum Einsatz.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Lehrveranstaltung soll nach Möglichkeit in Präsenz durchgeführt werden. Aufgrund der jeweils geltenden Abstandsregelungen und anderer Maßnahmen kann es zu Anpassungen kommen.

Donnerstag 02.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 09.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 16.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 23.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 30.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 20.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 27.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 04.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 11.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 25.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 01.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Donnerstag 15.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wichtige sozialwissenschaftliche und insbesondere rechtsanthropologische Ansätze zur Erforschung der Interaktion zwischen staatlichem Recht und nicht-staatlichen Normordnungen werden strukturiert behandelt. Beginnend mit einem kurzen Blick auf das Werk v. Eugen Ehrlich, dem altösterreichischen und heute wiederentdeckten Begründer akademischer Forschung zum “Lebenden Recht”, wird die aktuelle Fokussierung der rechtsantropologischen Forschung und Theoriebildung auf das Phänomen „Rechtspluralismus“ im Mittelpunk stehen.
In der LV wird von den methodischen Schwierigkeiten bei Erfassung eines nicht an den Staat gebundenen Rechtsbegriffes ausgegangen. Damit in Zusammenhang steht die Frage der spezifischen Funktionsweise(n) von „Recht ohne Staat“. Die Relevanz nebeneinander bestehender normativer Strukturen mit konkurrierendem Geltungsanspruch für akademische Debatten zu kultureller Diversität werden behandelt; die Beziehung von Rechtspluralismus zu einem universellen, auf Gleichheit und Nicht-Diskriminierung beruhenden Menschenrechtsverständnis, wird aus anthropologischer Perspektive hervorgehoben; genderspezifische Fragen des Rechtspluralismus einbezogen; schließlich wird dieser breite konzeptell-theoretische Hintergrund auf praktische sozialwiss. Forschungsarbeit zu zwei aktuellen realen Entwicklungen bezogen: die „offizielle“ Anerkennung indigener Rechtsprechung in den Staaten Hispanoamerikas, und ein anthropologischer Blick auf Realität und Debatten zu „Paralleljustiz“ in Europa.
Ziele:
Die LV macht mit zentralen methodischen und inhaltichen Grundproblemen aktueller rechtsanthropolog. Forschung vertraut. Sie schafft Grundlagen, um vor diesem Hintergrund eigenständige Forschungsvorhaben konzipieren und durchführen zu können. Gleichzeitig eröffnet diese LV einen interdisziplinären Erkenntniszugang zum Phänomen „Recht“.
Die LV kann auch als themengleitete Einführung in die Rechtsanthropologie angesehen werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Primär: Schriftliche Prüfung am Ende des Semesters über den gesamten vorgetragenen und diskutierten VO-Stoff, unterstützt durch auf moodle hochgeladene auswahlliteratur.
Die Erbringung einer zusätzlichen Teilleistung (Referat in einer vereinbarten LV-Einheit) im Laufe der VO ist fakultativ, diese wird auf die Endprüfungsleistung angerechet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Schriftliche Endprüfung, drei Prüfungsfragen, jede Frage maximal 4 Punkte.
Sehr gut 11-12 Punkte.
Gut 9-10 Punkte
Befriedigend 7-8 Punkte
Genügend 5-6 Punkte
Nicht genügend 1 - 4 Punkte
Ein als Ersatzlestung erbrachtes Referat kann bis zu 4 Punkten erbringen.

Prüfungsstoff

Problemverständnis und Grunddetailwissen des gesamten in den Einheiten behandelten Stoffes.

Literatur

Allgemeine deutschsprachige Überblicksliteratur:
Ralf Seinecke:
Das Recht des Rechtspluralismus. Verlag Mohr Siebeck, 2015.

René Kuppe:
Indigene Rechtsprechung und staatliches Recht in Lateinamerika. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Deutschland), 2010.

Für jede Einheit werden ein oder zwei thematisch passende Aufsätze in deutscher oder englischer Sprache auf die moodle-Plattform hochgelaaden werden.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 13.09.2023 17:48