240060 SE BM9 Anwendungsbereich Recht und Rechtspolitik (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht in der ersten Einheit!Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte oder erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis). Es kommt die Plagiatssoftware Turnitin zum Einsatz.
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) zur Erbringung von Teilleistungen ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird.
Plagiierte oder erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis). Es kommt die Plagiatssoftware Turnitin zum Einsatz.
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) zur Erbringung von Teilleistungen ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von So 01.02.2026 00:01 bis Mo 23.02.2026 23:59
- Abmeldung bis Mo 16.03.2026 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 09:45 - 13:00 Seminarraum A, NIG 4. Stock
- Dienstag 28.04. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
- Dienstag 12.05. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
- N Dienstag 26.05. 09:45 - 13:00 Seminarraum A, NIG 4. Stock
- Dienstag 09.06. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
- Dienstag 23.06. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Lehrveranstaltung mit inhärentem Prüfungscharakter:Kein formelle Abschlussprüpfung. Die Studierenden werden nach ihrer aktiven mündlichen Mitwirkung im Semiar (40%) und auf Basis einer akademischen Abschlussarbeit (60%) beurteilt.Aus organisatorischen Gründen besteht absolute Anwesenheitspflicht in der ersten Einheit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 04.03.2026 10:47
Es gehört weiters zum Wesen anthropologischer Tätigkeiten, dass Berührungsflächen zum Recht über Gerichte und formelle Rechtsstreitigkeiten hinausgehen und sich auch auf Engagement im Vorfeld desRechtes beziehen, die man als „Aktivismus für soziale Gerechtigkeit“ bezeichnen könnte. Sie beinhalten auch eine enge Zusammenarbeit mit den Menschen – oft Opfer von Gewalt, Diskriminierung und Enteignung –, mit denen Anthropologen bevorzugt arbeiten.
Durch diese Thematisierung des „kulturellen Hintergrunds“ von Verfahrensbeteiligten oder von bestimmten „interkulturellen“ Fallkonstellationen werden grundsätzliche anthropologische Einsichten zum Wesen von Kultur, zu individueller Verhaltensprägung durch Kultur, zu Fragen der Streotypisierung von Kultur, der Darstellung kultureller Authentizität und der Deutungshoheit von Kultur aufgeworfen. Die Fokussierung auf derartige Fragen wirft interessante theoretische Herausforderungen zur Reflexion über anthropologisches Fachwissen und zu dessen Weitervermittlung im Diskurs mit Jurist:innen (im weitesten Sinne) auf. Schließlich soll auch auf Erfahrungen der Tätigkeiten von Anthropolog:innen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen werde.Lehrziele:
Die LV erschließt Studierenden der KSA einen im deutschen Sprachraum wenig ausgeschöpften praktischen Anwendungsbereich für anthropologisches Fachwissen. Erwähnt sein soll, dass in vielen Ländern gutachterliche Aufgaben einen großen Teil der fachspezifischen Tätigkeiten von Anthropolog:innen außerhalb akademischer Forschungs- und Bildungseinrichtungen darstellen.
Die Studierenden werden mit den wichtigsten interkulturellen Anwendungsfeldern anthropologischer Fachgutachten in europäischen Ländern vertraut gemacht:
Strafrechtsverfahren, Asylverfahren, Konflikte um kulturell-religiös begründete Sonderansprüche im öffentlichen Raum. Weiters wird anthropologische Fachliteratur ausgewertet, die die Erfahrungen anthropologischer Gutachtertätigkeit in Ländern mit Indigenen Völkern verarbeitet (etwa Fachgutachten in Landrechtskonflikten, in Konflikten zur Ausübung indigener Religionen, zu Saktionen im indigenen „Gewohnheitsrecht“ oder zur Relevanz indigener Familienstrukturen). Die Studierenden gewinnen durch diesen Themenkreis auch Zugang zu einem praktischen Bereich anthropologischer Expertise und Wissensproduktion.Methode und LV-Ziel:
Zu Beginn der LV werden alle teilnehmenden Studierenden mehrere Texte als Pflichtlektüre zum Oberthema der Lehrveranstaltung erhalten, zu denen offene Diskussionen geführt und Kontrollfragen gestellt werden.In der Folge sollen die Studierenden unter Anleitung des LV-Leiters ein (sachlich fokussiertes) Thema zur näheren Erforschung identifizieren und entwickeln, Literaturrecherche und Textinterpretationen durchführen, den Aufbau der Arbeit konzipieren und die Endfassung erstellen.
Die Studierenden sollen in die Lage gebracht werden, die eigene Rolle als Anthropolog:innen im juristischen Kontexte zu reflektiere und in der Lage sein, einfachere anthropologische Gutachten zu erstellen.