300128 VO Naturschutzpolitik (2018W)
Naturschutzfachliche Handlungsprozesse in der Projektentwicklung
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
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Vorbesprechung: Die., 02. Okt. 2018, 10 bis 11 Uhr;
15.10.2018, 12.11.2018 jeweils Montag von 11:00 bis 15:00 Uhr.
- Dienstag 02.10. 10:00 - 11:00 Seminarraum (Fakultätszentrum für Biodiversität) Rennweg EG
- Montag 15.10. 11:00 - 15:00 Übungsraum 1 (Fakultätszentrum für Biodiversität) Rennweg 1.OG
- Montag 12.11. 11:00 - 15:00 Übungsraum 1 (Fakultätszentrum für Biodiversität) Rennweg 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MNB W-2
Letzte Änderung: Fr 05.02.2021 00:27
Eine Besonderheit der Naturschutzpolitik im Vergleich zu anderen Politikbereichen ist ihre enge und untrennbare Verzahnung mit naturwissenschaftlich gewonnenen, empirischen Erkenntnissen. Derart geraten Inhalte der Naturschutzpolitik häufig in den Fokus der Planung, Entwicklung und letztlich Genehmigung von Großprojekten (technische Infrastruktur, Bauprojekte). Handlungsschritte im genannten Politikfeld stehen oft im Spannungsfeld zwischen sektoralen Naturschutzinteressen und der politischen Praxis. q In einer Einführungsvorlesung (1 Wochenstunde) sollen die wesentlichen Instrumente der Natur-
schutzpolitik im Umweltrecht (international, national, regional) vorgestellt werden. Ziel hierbei ist das planungsrechtliche Substrat für die Analyse naturschutzfachlicher Handlungsprozesse in der Projektentwicklung analysieren zu können.
q Basierend darauf soll in einem Seminarbetrieb (2 Wochenstunden) die Analyse von Beispielsfällen der Projektentwicklung erfolgen: Ziel hierbei ist die Erfassung ausgewählten Problemfelder aus dem Bereich der Einbindung naturschutzfachlicher Inhalte in die technische Planung, die Anwendung naturschutzrechtlicher Tatbestände sowie die Abwicklung zugehöriger Genehmigungsprozesse (behördlich, gerichtlich).
Vorlesung und Seminar bedingen einander: in der Vorlesung wird das für den Seminarbetrieb notwendige Substrat in kompilierter Form geboten; im Seminar wird mit diesen Inhalten auf reale Anwendungsfälle abgestellt. Gegenstand hierbei sind u.a. einzelne Akteure (Behörden, Parteien, Interessensträger, etc.). Es ist vorgesehen, den Seminarbetrieb mit vortragenden Gästen aus Politik, den Rechtswissenschaften sowie dem Projektmanagement zu gestalten.