340050 VO+UE Terminologiearbeit (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2016 09:00 bis Fr 23.09.2016 17:00
- Anmeldung von Mo 03.10.2016 09:00 bis Fr 07.10.2016 17:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 13.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 4 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Donnerstag 27.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 4 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Donnerstag 10.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 4 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Donnerstag 24.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 4 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Donnerstag 19.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 4 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsimmanent; Voraussetzung für eine positive Beurteilung Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen wird toleriert).
Beurteilung:
Mitarbeit (Besprechung der schriftlich vorbereiteten Texte): 20%
Hausübungen 30%
Schriftliche Prüfungen 50%
55% sind notwendig für positive Note
Eine Abmeldung von der LV ist bis 15. 11. 2016 möglich.
Beurteilung:
Mitarbeit (Besprechung der schriftlich vorbereiteten Texte): 20%
Hausübungen 30%
Schriftliche Prüfungen 50%
55% sind notwendig für positive Note
Eine Abmeldung von der LV ist bis 15. 11. 2016 möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwendung der erworbenen Kenntnisse auf praktische Fachtexte, vor allem aus dem Bereich der Rechts- und Wirtschaftssprache.
Prüfungsstoff
Die TeilnehmerInnen wenden die Methoden der Terminologiearbeit in Gruppen und in Einzelarbeit an praktischen Fällen, vor allem aus dem Bereich der Rechts- und Wirtschaftssprache, an.
Literatur
Im Skriptum für die Lehrveranstaltung ist die grundlegende Literatur angegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45
Daran schließt sich der praktische Teil, der sich mit der praktischen Terminologiearbeit beschäftigt und für den ein Thema aus dem Bereich Recht und Wirtschaft vorgegeben wird.
Für den Besuch der LV sind gute Kenntnisse der Terminologielehre erforderlich.
Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich in ein Gebiet der Recht und Wirtschaft soweit einzuarbeiten, dass man die Fachterminologie in Ausgangs- und Zielsprache sicher beherrscht.