340126 UE Basiskompetenz Translation A Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2018 09:00 bis Fr 02.03.2018 17:00
- Anmeldung von Mo 12.03.2018 09:00 bis Fr 16.03.2018 17:00
- Abmeldung bis Sa 31.03.2018 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 15.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 22.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 12.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 19.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 03.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 17.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 24.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 07.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 14.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 21.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
- Donnerstag 28.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Prüfungsstoff
Die LV ist prüfungsimmanent.
Literatur
Wird auf der Plattform bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45
angewandte Hilfsmittelkunde usw.).Die Studierenden festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen, inklusive der sprachlichen Kompetenzen bzw. werden auf diese sensibilisiert. Sie erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwertpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum.Nach einer kurzen theoretischen Einführung zur/zu den jeweiligen Kompetenz/en werden an Hand schriftlicher und mündlicher Texte (kontrastiv) kollaborativ Übersetzungs- und Dolmetschstrategien erarbeitet sowie Spezifika der verschiedenen translatorischen Handlungsfelder in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation mittels gezielter Übungen z.B. Closing veranschaulicht.