Universität Wien

340305 UE Rechtsübersetzen Chinesisch (2026W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Chinesisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 05.10. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 12.10. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 09.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 16.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 30.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 07.12. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 14.12. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 11.01. 08:00 - 09:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Montag 18.01. 08:00 - 09:30 Medienlabor I ZfT Gymnasiumstraße 50 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand aktueller Gesetze und anderer Rechtsdokumente verschiedener Rechtsgebiete werden wir uns umfassend mit den speziellen juristischen Fachbegriffen und syntaktischen Besonderheiten der deutschen und der chinesischen Rechtssprache vertraut machen sowie unser Fachwissen erweitern und vertiefen. Feine Bedeutungsunterschiede werden eingehend analysiert, Probleme der sprachlichen Übertragung zwischen zwei aus unterschiedlichen Staatssystemen und Kulturen resultierenden Rechtssystemen ausführlich besprochen, aber auch sprachliche Äquivalenzen aufgezeigt werden. Ebenfalls erörtern werden wir den Einsatz von CAT-Tools und KI sowie die dabei auftretenden Probleme.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Durchgängige und aktive Mitarbeit (5%), selbstständige Diskussionsbeiträge (15%), Hausaufgaben (20%), Zwischen- und Endprüfung (jeweils 30%).

Der Einsatz von KI ist erlaubt. Die Anwendung von MemoQ oder einem anderen CAT-Tool bei den Übersetzungsübungen ist verpflichtend.

Zu Semesterbeginn werden die aktiven und passiven Sprachen der Studierenden laut Curriculum abgefragt. Der Unterricht wird auf die Sprachrichtungen der Studierenden abgestimmt: Die LV umfasst Übersetzungen in die Sprachrichtungen, in die die Studierenden des Kurses auch bei der MP FS übersetzen müssen. Dies gilt auch für die Leistungsüberprüfungen. Sollte eine Studierendengruppe homogen sein, wird ausschließlich in eine Sprachrichtung gearbeitet (zu Übungszwecken kann in einem geringen Ausmaß von z. B. 1-2 Einheiten in die nicht relevante Richtung gearbeitet werden). Bei einer gemischten Gruppe werden beide Richtungen im Unterricht abgedeckt und in den Leistungsüberprüfungen berücksichtigt: Dies bedeutet, dass eine der Leistungsüberprüfungen für unterschiedliche Studierende unterschiedlich ist.

Für eine positive Semesternote müssen Studierende in allen für sie relevanten Sprachrichtungen (= Richtungen, in die sie auch bei der MP übersetzen müssen) positiv sein.

Über das Semester verteilt müssen Studierende mindestens 3 Abgaben (auch) in einem Export vornehmen, der nachweist, dass sie mit MemoQ oder einem anderen CAT-Tool gearbeitet haben (z. B. zweisprachige RTF-Datei). Im Laufe des Semesters müssen Studierende beispielsweise folgende (zusätzliche) Abgaben machen:
1) Export (zweisprachig) im RTF-Format
2) QA-Bericht
3) XLIFF-Datei
4) TMX-Datei (Haupt-Translation-Memory)
5) Terminologiedatenbank (z. B. im XLSX-Format).

Die Endprüfung findet im Medienlabor I unter MP-Bedingungen und mit MP–Vorgaben statt. Datum und Uhrzeit entsprechen dabei den LV-Zeiten. Wie auch bei der MP darf das Anlegen des Projekts in MemoQ nicht über ein Backup (*.mqbkf oder *.mqbk) erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit, ein notenrelevantes Prüfungsgespräch zu führen.

Studierende anderer Schwerpunkte oder anderer Fächer, die die Fachübersetzungsübung belegen, können für die LV ihre Sprachrichtungen frei festlegen. Es ist jedoch nicht möglich, dass sie damit Übungen oder Leistungsüberprüfungen einfordern, die sonst für die Gruppe nicht angeboten werden müssten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

90% – 100%: sehr gut (1)
80% – 89%: gut (2)
70% – 79%: befriedigend (3)
60% – 69%: genügend (4)
0% – 59%: nicht genügend (5)

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist verpflichtend, andernfalls kann keine Aufnahme in die Lehrveranstaltung erfolgen.

Um positiv benotet zu werden, dürfen Studierende den Lehrveranstaltungseinheiten nicht mehr als zweimal fernbleiben.

Eine Abmeldung vom Kurs ohne Zeugniserwerb ist online über U:SPACE innerhalb der Abmeldefrist möglich.

Voraussetzung: Beherrschung beider Unterrichtssprachen (Deutsch und Chinesisch) auf C2-Niveau: https://transvienna.univie.ac.at/studium/masterstudium-translation/voraussetzungen/

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist das im Unterricht Behandelte und das in Aufgaben Geübte.

Literatur

Kneihs / Bydlinski / Vollmaier / Welan (2011): Einführung in das österreichische Recht. Wien: Facultas.

Meißel / Ofner / Perhtold-Stoitzner / Windisch-Graetz (2020): Grundbegriffe der Rechtswissenschaften. Wien: Manz.

Österreichischer Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (2021): Die österreichische Rechtsterminologie. 1. Band, Judizieller Teil; 2. Band Öffentlich-rechtlicher Teil; Glossare für verschiedene Sprachen.

Sandrini, Peter (1999): Übersetzen von Rechtstexten. Fachkommunikation im Spannungsfeld zwischen Rechtsordnung und Sprache. Tübingen: Narr.

Snell-Hornby, Mary / Hönig, Hans G. / Kußmaul, Paul / Schmitt, Peter A. (Hrsg.) (2006): Handbuch Translation. Tübingen: Stauffenburg, 2. verbesserte Auflage 1999, unveränderter Nachdruck 2006.

Stolze, Radegundis (2012): Fachübersetzen – Ein Lehrbuch für Theorie und Praxis, Berlin: Frank & Timme, 2. durchgesehene Auflage 2012.

Stolze, Radegundis (2013): Praxishandbuch Urkundenübersetzung. Stauffenburg Handbücher.

Weitere Unterlagen sind auf Moodle zu finden.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 21.09.2026 10:28