Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
340343 UE Simultandolmetschen I Englisch (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.03.2026 09:00 bis Fr 13.03.2026 17:00
- Abmeldung bis Fr 20.03.2026 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 18.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 25.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 15.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 29.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 06.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 13.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 20.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 27.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 03.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 10.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Halten und Dolmetschen von Reden und Diskussionen
- Recherche und Vorbereitung
- Transkription und Analyse von Dolmetschleistungen, Analyse von Notizen
- Peerfeedback
Peerfeedback, Diskussionsbeiträge sowie die Erledigung der Hausübungen fließen in die Beurteilung ein und können die Note um einen Grad verbessern oder verschlechtern.
Beim Dolmetschen dürfen sämtliche recherchierte Informationen / Glossare eingesetzt werden. Die Benutzung von KI-Anwendungen (etwa bei der Vorbereitung von Redebeiträgen) muss explizit gemacht werden. Die Benutzung von KI-Anwendungen in der Kabine ist nur bei spezifischen Übungen gestattet, die von der Lehrveranstaltungsleitung vorgegeben werden.
- Recherche und Vorbereitung
- Transkription und Analyse von Dolmetschleistungen, Analyse von Notizen
- Peerfeedback
Peerfeedback, Diskussionsbeiträge sowie die Erledigung der Hausübungen fließen in die Beurteilung ein und können die Note um einen Grad verbessern oder verschlechtern.
Beim Dolmetschen dürfen sämtliche recherchierte Informationen / Glossare eingesetzt werden. Die Benutzung von KI-Anwendungen (etwa bei der Vorbereitung von Redebeiträgen) muss explizit gemacht werden. Die Benutzung von KI-Anwendungen in der Kabine ist nur bei spezifischen Übungen gestattet, die von der Lehrveranstaltungsleitung vorgegeben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um positiv beurteilt zu werden, dürfen Sie maximal zweimal fehlen, müssen Redebeiträge (Reden, Diskussionen) halten und mehr als die Hälfte der Dolmetschungen in jede zu beurteilende Sprachrichtung positiv absolvieren.
Sind die Mindestanforderungen erfüllt und ist die Mehrheit der Dolmetschungen in beide Sprachrichtungen (für Studierende mit A-/B-Sprache Englisch) bzw. ins Deutsche (für Studierende mit C-Sprache Englisch) positiv, werden die besten 4 Dolmetschungen des Semesters als Teilleistungen zur Bildung der Semesternote herangezogen (bei A-/B-Sprache Englisch je 2 pro Sprachrichtung). Peerfeedback, Diskussionsbeiträge und die Erledigung der Hausübungen fließen in die Beurteilung ein und können die Note um einen Grad verbessern oder verschlechtern.
Die Dolmetschleistungen werden anhand der Kriterien für die Modulprüfung mit der Gewichtung Inhalt 50 %, Zielsprache 30 % und Dolmetschfertigkeiten & Präsentation 20 % mit 1-5 bewertet: https://transvienna.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_translationswiss/Studium/Masterstudium/BEURTEILUNGSKRITERIEN_SIM-Studierende.pdf
Semesternote (1-5) errechnet sich aus Durchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Dolmetschungen - Gewichtung der einzelnen Teilleistungen je 25 %.
Sind die Mindestanforderungen erfüllt und ist die Mehrheit der Dolmetschungen in beide Sprachrichtungen (für Studierende mit A-/B-Sprache Englisch) bzw. ins Deutsche (für Studierende mit C-Sprache Englisch) positiv, werden die besten 4 Dolmetschungen des Semesters als Teilleistungen zur Bildung der Semesternote herangezogen (bei A-/B-Sprache Englisch je 2 pro Sprachrichtung). Peerfeedback, Diskussionsbeiträge und die Erledigung der Hausübungen fließen in die Beurteilung ein und können die Note um einen Grad verbessern oder verschlechtern.
Die Dolmetschleistungen werden anhand der Kriterien für die Modulprüfung mit der Gewichtung Inhalt 50 %, Zielsprache 30 % und Dolmetschfertigkeiten & Präsentation 20 % mit 1-5 bewertet: https://transvienna.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_translationswiss/Studium/Masterstudium/BEURTEILUNGSKRITERIEN_SIM-Studierende.pdf
Semesternote (1-5) errechnet sich aus Durchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Dolmetschungen - Gewichtung der einzelnen Teilleistungen je 25 %.
Prüfungsstoff
Laufende Evaluierung - Die Studierenden sollten die im Laufe des Semesters vermittelten Inhalte und Kompetenzen aneignen und beherrschen.
Literatur
Andrew Gillies (2013) Conference Interpreting: A Student's Practice Book. London, New York: Routledge.Elisabet Tiselius (2025) Conference Interpreting Explained. London, New York: Routledge.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 02.03.2026 09:48
– Einführung in das Simultandolmetschen in der Kabine
– Simultandolmetschen aus dem Englischen ins Deutsche und (bei A-/B-Sprache Englisch) aus dem Deutschen ins Englische
– Erarbeitung und Anwendung von Strategien beim Simultandolmetschen
– Halten und Dolmetschen vorwiegend monologischer Reden
– thematische Einarbeitung und Recherche
– Selbst- und Peer-Evaluierung anhand von Qualitätskriterien
Die Studierenden sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein:
• eine gut strukturierte, didaktisch aufbereitete Rede (Länge bis zu 10 Minuten) zu einfachen Themen inhaltlich richtig, logisch nachvollziehbar und standardsprachlich korrekt zu dolmetschen.
• die im Unterricht erarbeiteten Dolmetschstrategien situationsadäquat einzusetzen.
• eigene oder fremde Dolmetschleistungen zu evaluieren.