350002 VU Unterrichtspraktische Studien 1: Beobachten, Planen, Durchführen und Analysieren - Abt. J (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Diese Lehrveranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Gymnasium GRG 17 Geblergasse am Freitag von 7:45h bis 10:45h am Schulstandort (Geblergasse 56 . A-1170 Wien) statt. Sie beinhaltet das eigenständige Unterrichten der 4. Klassen sowie Nachbesprechungen, Reflexionen und die Vorbesprechung in der ersten Einheit.
Abhaltungstermine der LV: 01.03., 08.03., 15.03., 19.04., 26.04., 03.05., 10.5., 17.05., 24.5., 07.06., 21.06.Die Vorbesprechung zur LV findet am Freitag, 01.03. um 8:30h- 9:30h im USZ II, Gruppenraum 1 (1.Stock) statt.- Freitag 01.03. 08:30 - 09:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
• Zeitgerechte Abgabe der eigenständig verfassten Unterrichtsplanungen sowie Diskussion über die vorgelegten Planungskonzepte via Moodle
• Schriftliche Reflexionen über den abgehaltenen Unterricht unter Herstellung von theoretischen Querbezügen
• Durchführung und Dokumentation von Beobachtungsaufgaben im Rahmen der Hospitationen
• Aktive Teilnahme an den Reflexionsgesprächen, Rückmeldungen an andere StudierendeDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
• Schriftliche Reflexionen über den abgehaltenen Unterricht unter Herstellung von theoretischen Querbezügen
• Durchführung und Dokumentation von Beobachtungsaufgaben im Rahmen der Hospitationen
• Aktive Teilnahme an den Reflexionsgesprächen, Rückmeldungen an andere StudierendeDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
25% Unterrichtsplanung(en) inkl. Überarbeitung
25% Peer-Feedback auf Unterrichtsplanungen & Feedback/Mitarbeit während der Nachbesprechung
25% Hospitationsberichte
25% Schriftliche Reflexionen und Ausarbeitungen• Erfüllung Frequenzpflicht (75%)
• Fristgerechte und ordentliche Abgabe aller Aufgaben.Die konkrete Stundendurchführung wird NICHT beurteilt! Diese dient in erster Linie als Erfahrungs- und Experimentierfeld und unterstützt die Studierenden bei der Entwicklung ihrer professionellen Lehrer*innen-Persönlichkeit.Notenschlüssel:
51-63 %: 4, 64-76 %: 3, 77-89 %: 2, 90-100 %: 1
25% Peer-Feedback auf Unterrichtsplanungen & Feedback/Mitarbeit während der Nachbesprechung
25% Hospitationsberichte
25% Schriftliche Reflexionen und Ausarbeitungen• Erfüllung Frequenzpflicht (75%)
• Fristgerechte und ordentliche Abgabe aller Aufgaben.Die konkrete Stundendurchführung wird NICHT beurteilt! Diese dient in erster Linie als Erfahrungs- und Experimentierfeld und unterstützt die Studierenden bei der Entwicklung ihrer professionellen Lehrer*innen-Persönlichkeit.Notenschlüssel:
51-63 %: 4, 64-76 %: 3, 77-89 %: 2, 90-100 %: 1
Prüfungsstoff
Lehrplan Bewegung und Sport mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung
Handreichung Bewegungsstandard Bewegung und Sport
Kompetenzorientierung im Sportunterricht
Planung, Reflexion und Evaluation im Sportunterricht
Lehr- und Lernmethoden im Sportunterricht
Handreichung Bewegungsstandard Bewegung und Sport
Kompetenzorientierung im Sportunterricht
Planung, Reflexion und Evaluation im Sportunterricht
Lehr- und Lernmethoden im Sportunterricht
Literatur
• Amesberger, G., Stadler, R. & Grossrubatscher, S. (2014). Bildungsstandard für Bewegung und Sport. Handreichung für kompetenzorientiertes Lernen und Lehren. BMUKK(Hrsg.). http://www.bewegung.ac.at/fileadmin/unterricht/Handreichung_gesamt_Bildungsstandard_Bewegung_und_Sport.pdf
• BMBWF. (2018). Lehrpläne. https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/index.html
• Altrichter,H. & Posch,P. (2007). Lehrerinnen und Lehrer erforschen ihren Unterricht. (4.Aufl.). Düsseldorf: Klinkhardt.
• Heymen, N. & Leue, W. (2017). Planung von Sportunterricht. Hohengehren: Schneider.
• Landesinstitut für Schule (Hrsg.) (2004). Leisten und Leistung im Sportunterricht der Sekundarstufe I. Aachen: Meyer & Meyer.
• Neuber, N. (2023). Fachdidaktik Sport : Grundlagen und Modelle. Wiesbaden: Springer VS.
• Scherler, K. (2008). Sportunterricht auswerten. Hamburg: Czwalina
• Söll,W. & Kern, U.(2011). SPORTunterricht. sportUNTERRICHTEN: ein Handbuch für Sportlehrer (8., überarb. Aufl.). Schorndorf: Hofmann.
• Söll, W. & Kern, U. (2005). Alltagsprobleme des Sportunterrichts (2., überarb. Aufl.). Schorndorf: Hofmann.
• Wolters, P. (2015). Fallarbeit in der Sportlehrerausbildung. Aachen: Meyer & Meyer
• Aktuelle Rundschreiben, Erlässe, Richtlinien zur Sicherheit im Sportunterricht (http://www.sport.noeschule.at/ http://www.bewegung.ac.at)
• BMBWF. (2018). Lehrpläne. https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/index.html
• Altrichter,H. & Posch,P. (2007). Lehrerinnen und Lehrer erforschen ihren Unterricht. (4.Aufl.). Düsseldorf: Klinkhardt.
• Heymen, N. & Leue, W. (2017). Planung von Sportunterricht. Hohengehren: Schneider.
• Landesinstitut für Schule (Hrsg.) (2004). Leisten und Leistung im Sportunterricht der Sekundarstufe I. Aachen: Meyer & Meyer.
• Neuber, N. (2023). Fachdidaktik Sport : Grundlagen und Modelle. Wiesbaden: Springer VS.
• Scherler, K. (2008). Sportunterricht auswerten. Hamburg: Czwalina
• Söll,W. & Kern, U.(2011). SPORTunterricht. sportUNTERRICHTEN: ein Handbuch für Sportlehrer (8., überarb. Aufl.). Schorndorf: Hofmann.
• Söll, W. & Kern, U. (2005). Alltagsprobleme des Sportunterrichts (2., überarb. Aufl.). Schorndorf: Hofmann.
• Wolters, P. (2015). Fallarbeit in der Sportlehrerausbildung. Aachen: Meyer & Meyer
• Aktuelle Rundschreiben, Erlässe, Richtlinien zur Sicherheit im Sportunterricht (http://www.sport.noeschule.at/ http://www.bewegung.ac.at)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 12.09.2024 14:27
• können spezifische motorische Lernprozesse unter Berücksichtigung von Lehrplanvorgaben und schulstandortspezifischen Rahmenbedingungen zielgruppenspezifisch und zielgerichtet planen, vorbereiten, durchführen, reflektieren & aus unterschiedlichen organisatorischen, verhaltensbezogenen und didaktischen Perspektiven auswerten und diese Ergebnisse in persönliche Lernprozesse zur Gestaltung von Unterrichtssequenzen integrieren,
• können die Fachkompetenz der Schülerinnen und Schüler (weiter-)entwickeln, den Entwicklungsfortschritt evaluieren und die Ergebnisse in die weitere Planungsarbeit integrieren.
• können Maßnahmen der Bewegungskorrektur effizient und effektiv einsetzen.
• können Sicherheitskonzepte in den jeweiligen Bewegungsbereichen und Lernphasen planen und umsetzen.
• können Unterrichtsprozesse anderer beobachten und relevante konkrete Beobachtungskriterien entwickeln.Die Lehrveranstaltung wird eLearning-gestützt (Lernplattform Moodle) abgehalten. Der Austausch von Stundenplanungen unter den Studierenden wird ermöglicht.