Universität Wien

350045 VO MTT.2.IV - Berufsspezifische Rechtsgrundlagen (2021S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 01.03. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 08.03. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 15.03. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 22.03. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 12.04. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 19.04. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 26.04. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 03.05. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 10.05. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 17.05. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 31.05. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 07.06. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 14.06. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 21.06. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1
  • Montag 28.06. 16:30 - 18:00 ZSU - USZ I, Seminarraum 1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

- Berufsrecht der Trainingstherapeuten/-innen
- Grundzüge des Berufsrechts weiterer Gesundheitsberufe
- Grundzüge des Krankenanstaltenrechts
- Grundzüge des Arbeits- und Dienstrechts
- Grundzüge des Schadenersatzrechts
- Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts
- Grundzüge des Strafrechtes
- Grundzüge des Zivilrechts

Die Studierenden erlernen im Rahmen der Vorlesung die Grundlagen des Berufsrechts der Trai-ningstherapeut/-innen sowie die wesentlichen Grundlagen von für die Berufsausübung relevanten verwandten Rechtsbestimmungen. Die Studierenden wissen am Ende des Semesters wo aktuelle Rechtsvorschriften zu finden sind und wie diese grob angewendet werden können. Die Vorlesung soll es Studierenden ermöglichen, sie betreffende Rechtsvorschriften allgemein zu kennen und einordnen zu können.
Die zentrale Methode ist jene der Vorlesung, in der den Studierenden unter anderem durch die Verwendung von Präsentationen und mit Hilfe des Rechtsinformationssystems des Bundes die zentralen Inhalte vermittelt werden sollen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Bespre-chen praxisrelevanter Beispiele gelegt. Durch das stetige Bezugnehmen auf das Berufsrecht der Trainingstherapie sollen auch weiter entfernte Rechtsgebiete anschaulich gemacht werden kön-nen.
Die Kommunikation mit den Studierenden erfolgt laufend sowohl über Moodle als auch über E-Mail, sodass ein regelmäßiger Austausch, insbesondere im Hinblick auch auf Lehrinhalte, Lernunter-lagen und Prüfung sichergestellt ist.
Die Studierenden werden laufend ermuntert, eigene Fragestellungen einzubringen und dadurch die Praxisrelevanz zu erhöhen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Prüfung am Ende des Semesters, bei der Fragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten mehrheitlich positiv beantwortet werden müssen.

Den Studierenden wird noch im Laufe des Semesters ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsfragen werden ausnahmslos aus dem Fragenkatalog gestellt. Durch das zeitnahe Bereit-stellen des Fragenkatalogs können die Fragestellungen laufend mit den zur Verfügung gestellten Vorlesungsunterlagen abgeglichen werden.

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Praxisorientiertes Verstehen der wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Gesundheitsrechts sowie
der mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete.

Für eine positive Beurteilung müssen mindestens zwei Fragen exakt und in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen beantwortet werden.

Für eine Beurteilung mit den Noten „sehr gut“ oder „gut“ ist es nicht nur erforderlich, sämtliche Fragen in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen, sondern auch vertiefende oder Ver-ständnisfragen positiv zu beantworten.

Die Beurteilung ergibt sich aus dem Grad, mit dem auch vertiefende oder Verständnisfragen be-antwortet werden können sowie sprachlichen Genauigkeit, mit der die Begrifflichkeiten widerge-geben werden können.

Das Zitieren oder Auswendiglernen von Gesetzesbestimmungen ist nicht erforderlich.

Prüfungsstoff

- Vortrag/Vorlesung
- praktische Fälle

Literatur

Ein Skriptum über das Berufsrecht der TrainingstherapeutInnen wird am Semesterbeginn zur Verfügung gestellt. Die restlichen Lehrinhalte erfolgen auf Basis von VO-Unterlagen, die jeweils unmittelbar vor VO-Beginn an alle Hörerinnen und Hörer verteilt werden.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MTT.2.IV

Letzte Änderung: Do 24.06.2021 07:30