Universität Wien

350134 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. E (2020S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 03.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 17.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 31.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 28.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 12.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 26.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 09.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 23.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.

Die Studierenden lernen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Wird in der LV bekanntgegeben

Prüfungsstoff

Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)

Literatur

Wird in der LV bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:22