350152 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. D (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.10.2019 09:00 bis Mo 07.10.2019 12:00
- Abmeldung bis Do 31.10.2019 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 15.10. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 29.10. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 12.11. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 26.11. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 10.12. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 07.01. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 21.01. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zumVermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertungvon Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zurDurchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.Die Studierenden lernen technologischer Systeme undDatenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Abgabe der Aufgabenlösungen in MoodleDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden können sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zumVermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertungvon Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zurDurchführung von Schulsportveranstaltungen einsetzen.Die Studierenden wissen um den Nutzen technologischer Systeme undDatenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentationen.
Prüfungsstoff
Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:22