350161 UE BP3I - Gesundheitsorientierte Bewegungsaktivitäten - Prinzipien der Gesundheitsförderung 1 - Abt. B (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Lehrveranstaltung findet am 3., 10. und 17. März jeweils im SE4, USZ2 statt.
Alle weiteren Praxiseinheiten finden in der Halle 1, USZ1 statt.
Alle weiteren Praxiseinheiten finden in der Halle 1, USZ1 statt.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2016 09:00 bis Di 23.02.2016 12:00
- Anmeldung von Di 01.03.2016 09:00 bis Di 08.03.2016 12:00
- Abmeldung bis Do 31.03.2016 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Lehrveranstaltung findet am 3., 10. und 17. März jeweils im SE4, USZ2 statt.
Alle weiteren Praxiseinheiten finden in der Halle 1, USZ1 statt.
- Donnerstag 03.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 10.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 17.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 07.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 14.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 21.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 28.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 12.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 19.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 02.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 09.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 16.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 23.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 30.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)3. Mitarbeit (10%)a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrundenb. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (45%)a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterienb. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinienc. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (45%)a. Vermittlungskompetenzb. Anleitungs- und Korrekturkompetenzc. Coaching
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP3I
Letzte Änderung: Do 10.09.2020 00:27
- auf Basis der Konzepte der Gesundheitsförderung - Wissen über die gesundheitsorientierte und/oder sportartspezifische Gestaltung von Lern-, Übungs- und Trainingsprozessen in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln;
- hinsichtlich allgemeiner gesundheitsorientierter Prinzipien bei Bewegung und Sport zu unterweisen;
- über Maßnahmen zur umfassenden Stärkung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsressourcen zu unterrichten;
- Kenntnisse über gesundheitsfördernde Haltung beim Bewegen, Spielen und Sporttreiben zu vermitteln;
- über Wirkungen, Nutzen und Gefahren von körperlich-sportlicher Aktivität im Gesundheitssport zu instruieren;
- Kenntnisse über den gezielten und zielgruppenspezifischen Einsatz eines sportwissenschaftlichen Trainings unter Verwendung abwechslungsreicher Trainingsmitteln und unter Berücksichtigung adäquater Belastungsparameter zu vermitteln;
- hinsichtlich der präzisen Anweisung, der zielgruppenspezifischen Vermittlung und der strukturierten Durchführung sport-/motorischer Zielübungen anzuleiten;
- über die Bedeutung emotionaler, motivationaler und sozialer Ressourcen für die Gesundheitsförderung zu unterrichten;
- bezüglich des Erwerbs bzw. der Vertiefung von Eigenkönnen als Basis für die Gestaltung und Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Praxisarbeit zu unterstützen und zu fördern;
- zur eigenständigen Gestaltung gesundheitsförderlicher Bewegungs- und Sportprogramme (nach sportmedizinischen, -psychologischen, -soziologischen, -didaktischen, -methodischen und trainingswissenschaftlichen Aspekten) zu befähigen.
Dabei gilt Interdisziplinarität als Voraussetzung für theoretisch fundiertes praktisches Handeln!