350168 SE MTT.3.I - Berufspraktikum: Trainingstherapie - Supervision (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 09:00 bis Fr 22.09.2017 12:00
- Anmeldung von Mo 02.10.2017 09:00 bis Fr 06.10.2017 12:00
- Abmeldung bis Di 31.10.2017 12:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Die 1. EH findet am
MONTAG, 02.10.2017, 14.00 - 15.30 Uhr, USZII, Seminarraum 4. Stockstatt.Die weiteren Termine werden in der 1. EH bekanntgegeben.Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46
http://lehre-schmelz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_studienangebote_schmelz/Studium/Studienservicecenter/Studienorganisation_Downloads/MTT3_20_03_2015_Information_fuer_Studierende.pdfLehrveranstaltung Berufspraktikum (LV-BP):Studiums- begleitend ist ein Praktikum im Ausmaß von 100 Stunden zu absolvieren. Empfehlung 5./6. Semester. Begleitend dazu ist die LV Berufspraktikum zu besuchen.
Rahmenbedingungen:
Der LV-BP beginnt mit einer Einführungs- (Informations-) Veranstaltung zu Semesterbeginn (siehe Aushang und Internet- Homepage), die verpflichtend zu besuchen ist. Der Praktikumsplatz wird selbstständig (und je nach Interessenslage) ausgewählt und organisiert. Die Praxis ist bei Institutionen oder Organisationen zu absolvieren, die in einem der für das Studium relevanten Tätigkeitsfeldern aktiv sind. Das Berufspraktikum darf erst aufgenommen werden, wenn eine Bestätigung durch den/die LV- Leiter(In) erfolgt (nähere Details siehe Einführungsveranstaltung)