350241 SE MSC.IV - Forschungspraktikum - Begleitseminar (Naturwissenschaft) - Abt. B (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
GEMISCHT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.09.2025 09:00 bis Mo 22.09.2025 12:00
- Anmeldung von Mi 01.10.2025 09:00 bis Mi 08.10.2025 12:00
- Abmeldung bis Fr 31.10.2025 12:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
1. Termin: 13.10.2025, Montag, 16:30-18:00 Uhr - digital
2. Termin: 10.11.2025, Montag, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum 2. Stock, USZ II
3. Termin: 01.12.2025, Montag, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum 2. Stock, USZ II
4. Termin: 19.01.2026, Montag, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum 2. Stock, USZ II
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Mitarbeit in den Forschungsgebieten der naturwissenschaftlichen und medizinischen Abteilungen bzw. eigenständige Durchführung von kleinen Forschungsprojekten. Sammeln einschlägiger Erfahrungen.Themen:https://institut-schmelz.univie.ac.at/abteilungen/biomechanik-bewegungswissenschaft-und-sportinformatik/themen-fuer-wiss-arbeiten/
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung der Praktikumstätigkeit und ggf. des Abschlussberichts (80%); Präsentation und Berichtlegung/Protokolle (20%)
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Teilnahme (Präsenz bzw. virtuell) an 75% der Präsentationstermine
Regelmäßige Einreichung von Arbeitsprotokollen (zumindest 75 %)
Präsentation der Tätigkeiten im/in den Forschungsprojekt(en)
Mitarbeit im Ausmaß der im Studienplan spezifizierten ECTS an Forschungsprojekten (geht zu 80% in die Beurteilung ein).
87.5%/1;75%/2;62.5%/3;50%/4
Regelmäßige Einreichung von Arbeitsprotokollen (zumindest 75 %)
Präsentation der Tätigkeiten im/in den Forschungsprojekt(en)
Mitarbeit im Ausmaß der im Studienplan spezifizierten ECTS an Forschungsprojekten (geht zu 80% in die Beurteilung ein).
87.5%/1;75%/2;62.5%/3;50%/4
Prüfungsstoff
Beurteilung der Arbeitsprotokolle, der Präsentation und der Tätigkeiten im Forschungsprojekt (Praktikumstätigkeit);
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MSC.IV
Letzte Änderung: Do 16.10.2025 10:08