490052 PS Kommunikationsräume (2019W)
sprache-macht-gesellschaft: Europabildung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 09:00 bis Mo 16.09.2019 09:00
- Anmeldung von Do 19.09.2019 09:00 bis Di 24.09.2019 09:00
- Abmeldung bis Mo 21.10.2019 12:00
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Teilnahme an der Tagung "sprache-macht-gesellschaft" im Haus der Europäischen Union ist verpflichtend zu folgenden Terminen:
28.11.2019, 11-17 Uhr, sowie 29.11.2019, 9-15 Uhr.
Freitag
18.10.
09:45 - 14:00
Seminarraum 4 341 Porzellangasse 4 3.OG
Freitag
08.11.
09:45 - 14:00
Seminarraum 4 341 Porzellangasse 4 3.OG
Freitag
13.12.
09:45 - 13:00
Seminarraum 4 341 Porzellangasse 4 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die TeilnehmerInnen kennen aktuelle europäische Debatten im Themenbereich Sprache und politische Bildung und verstehen deren Relevanz für den Unterricht. Sie lernen transdisziplinäre Zugänge und unterschiedliche Positionen im Rahmen einer internationalen wissenschaftlichen Tagung kennen und können diese wissensbasiert diskutieren.Die Inhalte der Lehrveranstaltung beziehen sich auf die Rolle der Sprache in der politischen Bildung bzw. auf das Politische in der sprachlichen Bildung. Es geht darum, wie Sprachverwendung und Denken sowie politische Diskurse und die Verwendung von Sprache miteinander verknüpft sind.Methodisch ist die Lehrveranstaltung auf die aktive Teilnahme der Studierenden an der Tagung ausgerichtet. Die drei Sitzungen rund um die Tagung dienen der Vor- und Nachbereitung sowie der Vereinbarung und Besprechung von Arbeitsaufträgen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Auf Basis des Tagungsprogramms entwickeln die Studierenden Arbeitsaufträge. Die Leistungskontrolle bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung der Tagung (Vorbereitung der Arbeitsaufträge), als auch auf die aktive Teilnahme und die abschließenden schriftlichen Arbeiten (z.B. zur Tagungsdokumentation, wissenschaftliche Reflexion).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht, Abwesenheit während zwei Einheiten (à 1,5h) ist gestattet.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Abfassung einer schriftlichen Abschlussarbeit nach Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Abfassung einer schriftlichen Abschlussarbeit nach Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung.
Prüfungsstoff
Abschlussarbeit: Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch nach Abgabe der Abschlussarbeit einladen, welches positiv zu absolvieren ist;Die Leistungsüberprüfung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
(1) Mitarbeit, d.h. Tagungsvorbereitung und Entwicklung/Erledigung von Arbeitsaufträgen
(2) Tagungsteilnahme, aktive Partizipation (25%)
(3) Schriftliche Abschlussarbeit (50%); jede Teilleistung wird eigenständig benotet, alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
(1) Mitarbeit, d.h. Tagungsvorbereitung und Entwicklung/Erledigung von Arbeitsaufträgen
(2) Tagungsteilnahme, aktive Partizipation (25%)
(3) Schriftliche Abschlussarbeit (50%); jede Teilleistung wird eigenständig benotet, alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
Literatur
Literaturliste wird je nach thematischem Fokus ausgearbeitet
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 13:39