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490052 PS Kommunikationsräume (2019W)

sprache-macht-gesellschaft: Europabildung

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 49 - Lehrer*innenbildung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Teilnahme an der Tagung "sprache-macht-gesellschaft" im Haus der Europäischen Union ist verpflichtend zu folgenden Terminen:
28.11.2019, 11-17 Uhr, sowie 29.11.2019, 9-15 Uhr.

Freitag 18.10. 09:45 - 14:00 Seminarraum 4 341 Porzellangasse 4 3.OG
Freitag 08.11. 09:45 - 14:00 Seminarraum 4 341 Porzellangasse 4 3.OG
Freitag 13.12. 09:45 - 13:00 Seminarraum 4 341 Porzellangasse 4 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die TeilnehmerInnen kennen aktuelle europäische Debatten im Themenbereich Sprache und politische Bildung und verstehen deren Relevanz für den Unterricht. Sie lernen transdisziplinäre Zugänge und unterschiedliche Positionen im Rahmen einer internationalen wissenschaftlichen Tagung kennen und können diese wissensbasiert diskutieren.

Die Inhalte der Lehrveranstaltung beziehen sich auf die Rolle der Sprache in der politischen Bildung bzw. auf das Politische in der sprachlichen Bildung. Es geht darum, wie Sprachverwendung und Denken sowie politische Diskurse und die Verwendung von Sprache miteinander verknüpft sind.

Methodisch ist die Lehrveranstaltung auf die aktive Teilnahme der Studierenden an der Tagung ausgerichtet. Die drei Sitzungen rund um die Tagung dienen der Vor- und Nachbereitung sowie der Vereinbarung und Besprechung von Arbeitsaufträgen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Auf Basis des Tagungsprogramms entwickeln die Studierenden Arbeitsaufträge. Die Leistungskontrolle bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung der Tagung (Vorbereitung der Arbeitsaufträge), als auch auf die aktive Teilnahme und die abschließenden schriftlichen Arbeiten (z.B. zur Tagungsdokumentation, wissenschaftliche Reflexion).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht, Abwesenheit während zwei Einheiten (à 1,5h) ist gestattet.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Abfassung einer schriftlichen Abschlussarbeit nach Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Abschlussarbeit: Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch nach Abgabe der Abschlussarbeit einladen, welches positiv zu absolvieren ist;

Die Leistungsüberprüfung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
(1) Mitarbeit, d.h. Tagungsvorbereitung und Entwicklung/Erledigung von Arbeitsaufträgen
(2) Tagungsteilnahme, aktive Partizipation (25%)
(3) Schriftliche Abschlussarbeit (50%); jede Teilleistung wird eigenständig benotet, alle Teilleistungen müssen erbracht werden.

Literatur

Literaturliste wird je nach thematischem Fokus ausgearbeitet

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 13:39