Lehrveranstaltungsprüfung
030417 VO Juristische Wirtschaftskompetenz (2017W)
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WANN?
Mittwoch
31.01.2018
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 27.12.2017 00:01 bis Mi 10.01.2018 23:59
- Anmeldung von Mi 17.01.2018 14:00 bis So 21.01.2018 23:59
- Abmeldung bis Mo 29.01.2018 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
siehe Literatur und Ankündigungen in der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
• Multiple Choice Klausur über alle drei Teilbereiche
• Prüfungsdauer: 90 Minuten (pro Teilbereich 30 Minuten)erlaubte Hilfsmittel:
• Unkommentierte Gesetzesausgabe ( zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen)
z.B.: Kodex Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung, Kodex Unternehmensrecht in der jeweils aktuellen Fassung
• Taschenrechner
• Prüfungsdauer: 90 Minuten (pro Teilbereich 30 Minuten)erlaubte Hilfsmittel:
• Unkommentierte Gesetzesausgabe ( zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen)
z.B.: Kodex Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung, Kodex Unternehmensrecht in der jeweils aktuellen Fassung
• Taschenrechner
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
• Anmeldung zum jeweiligen Prüfungstermin über das Online - Anmeldesystem
• Erfolgreiche Absolvierung der Multiple Choice Klausur
• Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. Insgesamt sind 90 Punkte zu erreichen (30 pro Teilbereich). Für eine positive Benotung müssen pro Teilbereich mindestens 10 Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht werden. Ist ein Teil unter der Mindestgrenze (weniger als 10 Punkte in einem Teilbereich), muss die ganze Prüfung wiederholt werden; dies gilt auch dann, wenn die Gesamtpunktezahl höher als 45 Punkte ist.
• Erfolgreiche Absolvierung der Multiple Choice Klausur
• Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. Insgesamt sind 90 Punkte zu erreichen (30 pro Teilbereich). Für eine positive Benotung müssen pro Teilbereich mindestens 10 Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht werden. Ist ein Teil unter der Mindestgrenze (weniger als 10 Punkte in einem Teilbereich), muss die ganze Prüfung wiederholt werden; dies gilt auch dann, wenn die Gesamtpunktezahl höher als 45 Punkte ist.
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15