Lehrveranstaltungsprüfung
190041 VO BM 5 Differenzierungen pädagogischer Theorie (SB) (2020S)
Bildungswissenschaftliche Lerntheorie
Labels
WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 21.08.2020 07:00 bis Mo 14.09.2020 11:00
- Abmeldung bis Mo 21.09.2020 09:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Unterschied zwischen inzidentellem und intentionalem Lernen, Krisenphänomene im intentionalen Lernen, "Unauffälligkeit" des inzidentellen Lernens, Wissen als Können, Verhältnis von "Vorgelerntem" und "aktuellem Lernen", Verhältnis von "Flachheit" und "Tiefe" des Lernens, Verhältnis von "Ich" und "Welt" im Lernen, Zusammenwirken der individuellen ("Körper"), sozialen ("Interaktionen") und kulturellen Erfahrung ("Artefakte") im Lernen, Bedeutung des Körpers für das Lernen, Bedeutung der sozialen Interaktionen für das Lernen, Bedeutung der Artefakte für das Lernen, Bedeutung der symbolischen Zeichen für das Lernen, Bedeutung der ikonischen Zeichen für das Lernen, Bedeutung der Emotionen für das Lernen, Aufgabe des Schulunterrichts aus pädagogischer Sicht, Anforderungen des ökonomischen Systems an den Schulunterricht, Anforderungen des politischen Systems an den Schulunterricht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet schriftlich und online statt. Zum vereinbarten Zeitpunkt werden zwei Fragen bekannt gegeben, von denen eine Frage ausgewählt werden muss. In den folgenden 30 Minuten ist die Frage in offener Formulierung zu beantworten und als PDF retour zu schicken.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die gewählte Frage ist inhaltlich so klar, prägnant und ausführlich wie möglich zu beantworten. Entscheidend für die Beurteilung ist nicht die wortgetreue Wiedergabe von Details, sondern das überzeugende Gesamtverständnis (möglichst plausible Begründungen, möglichst keine subjektiv wertenden Bekenntnisaussagen). Der Umfang der Beantwortung sollte die Anzahl von 500 Wörtern nicht wesentlich unter- oder überschreiten.
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:18