Lehrveranstaltungsprüfung
200083 VO Psychologische Diagnostik II (2013S)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 14.11.2013 09:00 bis Di 26.11.2013 09:00
- Abmeldung bis Di 26.11.2013 09:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Frontalunterricht mit Demonstrationen (Video, PC)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Qualitätsprofil für Psychologen/innen
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die Sammlung der typischerweise mit dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen (u.a. Projektion, Gegenübertragung, Reaktanz)
- Fertigkeit, umgangssprachliche formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren (Herausarbeiten eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung)
- Fertigkeit, je diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten
- Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher, den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur dementsprechenden Hypothesenbildung und -abklärung
- Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z.B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik (Beherrschen des state of the art )
- Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Ansprechende Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung; Gruppentestung; Computerdiagnostik)
- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z.B. Datenschutz; ethische Richtlinien der Berufsverbände; Psychologengesetz; allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung; Familienrecht)
- Kenntnis spezieller Testbedingungen spezieller Populationen (z.B. Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein bei Kleinkindern; Simulantenphänomen)
- Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen (strikte Trennung zur Interpretation)
- Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten (z.B. Integration diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlich-psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)
- Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in bezug auf insbesondere psychologische Behandlungsmöglichkeiten (inklusive Kenntnis der verschiedenen Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen)
- Kenntnis der Bildungsinstitutionen
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation (Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse (z.B. Übermittlung von Katastrophennachrichten)
- Kompetenz zur adressatengemäßen Diktion in der Abfassung von psychologischen Gutachten (z.B. sachliche Umschreibung von Fachtermini)
- Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die Sammlung der typischerweise mit dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen (u.a. Projektion, Gegenübertragung, Reaktanz)
- Fertigkeit, umgangssprachliche formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren (Herausarbeiten eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung)
- Fertigkeit, je diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten
- Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher, den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur dementsprechenden Hypothesenbildung und -abklärung
- Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z.B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik (Beherrschen des state of the art )
- Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Ansprechende Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung; Gruppentestung; Computerdiagnostik)
- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z.B. Datenschutz; ethische Richtlinien der Berufsverbände; Psychologengesetz; allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung; Familienrecht)
- Kenntnis spezieller Testbedingungen spezieller Populationen (z.B. Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein bei Kleinkindern; Simulantenphänomen)
- Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen (strikte Trennung zur Interpretation)
- Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten (z.B. Integration diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlich-psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)
- Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in bezug auf insbesondere psychologische Behandlungsmöglichkeiten (inklusive Kenntnis der verschiedenen Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen)
- Kenntnis der Bildungsinstitutionen
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation (Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse (z.B. Übermittlung von Katastrophennachrichten)
- Kompetenz zur adressatengemäßen Diktion in der Abfassung von psychologischen Gutachten (z.B. sachliche Umschreibung von Fachtermini)
- Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:37