Lehrveranstaltungsprüfung
230069 VO Wissenschaftstheorie (2016W)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 30.01.2017 09:00 bis Fr 24.02.2017 12:00
- Abmeldung bis Mo 27.02.2017 08:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- 5 Wissensfragen (max. 20 Punkte): Gefragt werden zentrale Inhalte der Lehrveranstaltung aus allen Schwerpunktthemen der Vorlesung. Ein Fragenkatalog wird auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt
- 5 Fragen zur Argumentation (max. 40 Punkte): Gefragt werden Inhalte zu wissenschaftstheoretischen Themen der Pflegeforschung anhand von ausgewählten Texten. Die Textinhalte beziehen sich auf zentrale Inhalte der Lehrveranstaltung. Die Texte werden auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.
- 5 Wissensfragen (max. 20 Punkte): Gefragt werden zentrale Inhalte der Lehrveranstaltung aus allen Schwerpunktthemen der Vorlesung. Ein Fragenkatalog wird auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt
- 5 Fragen zur Argumentation (max. 40 Punkte): Gefragt werden Inhalte zu wissenschaftstheoretischen Themen der Pflegeforschung anhand von ausgewählten Texten. Die Textinhalte beziehen sich auf zentrale Inhalte der Lehrveranstaltung. Die Texte werden auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Leistungsnachweis erfolgt durch eine schriftliche Prüfung am Semesterende. Ein Fragenkatalog möglicher Prüfungsfragen wird zur Verfügung gestellt. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Notenschlüssel für die schriftliche Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:Maximal 60 Punkte, Mindestanforderung 31 Punkte
60 54 Punkte = sehr gut (1)
53 46 Punkte = gut (2)
45 38 Punkte = befriedigend (3)
37 31 Punkte = genügend (4)
30 und weniger = nicht genügend (5)
60 54 Punkte = sehr gut (1)
53 46 Punkte = gut (2)
45 38 Punkte = befriedigend (3)
37 31 Punkte = genügend (4)
30 und weniger = nicht genügend (5)
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39