Modulprüfung
Latein für Studierende der Pharmazie I (2021W)
1.50 ECTS, SPL 32 - Pharmazie
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VOR-ORT
WANN?
Die Prüfung findet vor Ort statt.
Uni-Hauptgebäude, Universitätsring 1, 1010 Wien, Hs. 32
Uni-Hauptgebäude, Universitätsring 1, 1010 Wien, Hs. 32
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 19.10.2021 00:01 bis Mo 15.11.2021 12:00
- Abmeldung bis Mi 17.11.2021 12:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Latein für Studierende der Pharmazie – PrüfungsstoffDie Prüfung besteht aus zwei Teilen, jeweils über den Stoff eines Semesters.
Prüfungstermine sind am Anfang und Ende sowie in der Mitte des Semesters.
Zu jedem Termin können entweder beide Teile zugleich oder nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden.Grundlage für die Prüfung ist das in der LV verwendete Buch:
Karl-Heinz Schulz – Marcus Plehn: Fachlatein. Pharmazeutische und Medizinische Terminologie, 17. Auflage
zusätzlich die in den Moodlekursen abrufbaren Dokumente „Grundwortschatz“, „Häufig gebrauchte Abkürzungen“ und „griechische und lateinische Wortstämme in der medizinischen Terminologie“Prüfungsstoff für das 1. Semester (Latein I):
Grammatikalische Grundlagen (Formenlehre): Kap. 2-3 (S. 17-59)
Lateinische Bezeichnungen pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse: Kap. 9 (S. 141-149)
Lateinische Bezeichnungen von Zubereitungen: Kap. 10 (S. 151-157)
„Grundwortschatz“ 1. Hälfte (Anfangsbuchstabe A bis L)
Es müssen nicht die gesamten Vokabellisten aus dem Grammatikteil (Kap. 3) gelernt werden, sondern der Grundwortschatz und die Begriffe aus Kap. 9 und 10.Prüfungsstoff für das 2. Semester (Latein II):
Latein in der Botanik: Kap 4 (S. 61-81)
Lateinische Bezeichungen der Chemikalien und Arzneistoffe: Kap. 5 (S. 83-94)
Lateinische Ausdrücke auf Rezepten: Kap. 6.1 (S.105-109)
Medizinische Terminologie: Kap. 7 (S. 115-135)
Bezeichnungen für Arzneimittelgruppen: Kap. 8 (S. 137-140)
Homöopathische Terminologie: Kap. 11.2 (S. 161/162)
„Grundwortschatz“ 2. Hälfte (Anfangsbuchstaben M bis V)
„griechische und lateinische Wortstämme in der medizinischen Terminologie“
„häufig gebrauchte Abkürzungen“
Prüfungstermine sind am Anfang und Ende sowie in der Mitte des Semesters.
Zu jedem Termin können entweder beide Teile zugleich oder nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden.Grundlage für die Prüfung ist das in der LV verwendete Buch:
Karl-Heinz Schulz – Marcus Plehn: Fachlatein. Pharmazeutische und Medizinische Terminologie, 17. Auflage
zusätzlich die in den Moodlekursen abrufbaren Dokumente „Grundwortschatz“, „Häufig gebrauchte Abkürzungen“ und „griechische und lateinische Wortstämme in der medizinischen Terminologie“Prüfungsstoff für das 1. Semester (Latein I):
Grammatikalische Grundlagen (Formenlehre): Kap. 2-3 (S. 17-59)
Lateinische Bezeichnungen pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse: Kap. 9 (S. 141-149)
Lateinische Bezeichnungen von Zubereitungen: Kap. 10 (S. 151-157)
„Grundwortschatz“ 1. Hälfte (Anfangsbuchstabe A bis L)
Es müssen nicht die gesamten Vokabellisten aus dem Grammatikteil (Kap. 3) gelernt werden, sondern der Grundwortschatz und die Begriffe aus Kap. 9 und 10.Prüfungsstoff für das 2. Semester (Latein II):
Latein in der Botanik: Kap 4 (S. 61-81)
Lateinische Bezeichungen der Chemikalien und Arzneistoffe: Kap. 5 (S. 83-94)
Lateinische Ausdrücke auf Rezepten: Kap. 6.1 (S.105-109)
Medizinische Terminologie: Kap. 7 (S. 115-135)
Bezeichnungen für Arzneimittelgruppen: Kap. 8 (S. 137-140)
Homöopathische Terminologie: Kap. 11.2 (S. 161/162)
„Grundwortschatz“ 2. Hälfte (Anfangsbuchstaben M bis V)
„griechische und lateinische Wortstämme in der medizinischen Terminologie“
„häufig gebrauchte Abkürzungen“
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Prüfung
Bestimmung und Bildung von Deklinationsformen
Übersetzung von lateinischen Begriffen ins Deutsche
Arbeitszeit 1 Stunde
Bestimmung und Bildung von Deklinationsformen
Übersetzung von lateinischen Begriffen ins Deutsche
Arbeitszeit 1 Stunde
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Punktesystem, pro Begriff 1 Punkt, positiv ab 60% der Maximalpunktezahl
Letzte Änderung: Fr 13.12.2024 04:35