Lehrveranstaltungsprüfung
030352 VO Völkerrecht II (2016S)
(Kernbereiche des materiellen Völkerrechts)
Labels
WANN?
Mittwoch
01.06.2016
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Vorlesungsstoff, d.h. jene Kapitel aus dem "Österreichisches Handbuch des Völkerrechts" oder einem entsprechenden Lehrbuch, die in der Vorlesung besprochen wurden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Vorlesung ist Teil des Stoffs für die mündliche Modulprüfung aus Völkerrecht im Staatswissenschaftlichen Abschnitt (Dritter Studienabschnitt) und wird in diesem Rahmen geprüft.
Für ERASMUS-Studentinnen und Studierende anderer Fakultäten findet am Mittwoch 1.6.2016, 11:30-13:00 Uhr im Raum SEM 20 Juridicum eine schriftliche Prüfung statt.
Anmeldung für die Prüfung ausschließlich von 15. bis 30. Mai 2016 unter Angabe von Familienname, Vorname, Matr.Nr., Studienkennzahl und e-mail Adresse persönlich oder via E-Mail bei Brigitte Weidinger (brigitte.weidinger@univie.ac.at). Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
Nach § 32 des Studienplans sind Studierende berechtigt, "ergänzend zu den vorgeschriebenen Prüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen abzulegen. Der Arbeitsaufwand für derartige Prüfungen beträgt das Eineinhalbfache der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Stundenzahl. Halbe Punkte sind aufzurunden." Für die Absolvierung einer Prüfung über diese Vorlesung stehen daher 5 ECTS zu. Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung: Reinisch (Hrsg.), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts (5. Aufl., 2013), Band 2 (Materialienteil)
Für ERASMUS-Studentinnen und Studierende anderer Fakultäten findet am Mittwoch 1.6.2016, 11:30-13:00 Uhr im Raum SEM 20 Juridicum eine schriftliche Prüfung statt.
Anmeldung für die Prüfung ausschließlich von 15. bis 30. Mai 2016 unter Angabe von Familienname, Vorname, Matr.Nr., Studienkennzahl und e-mail Adresse persönlich oder via E-Mail bei Brigitte Weidinger (brigitte.weidinger@univie.ac.at). Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
Nach § 32 des Studienplans sind Studierende berechtigt, "ergänzend zu den vorgeschriebenen Prüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen abzulegen. Der Arbeitsaufwand für derartige Prüfungen beträgt das Eineinhalbfache der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Stundenzahl. Halbe Punkte sind aufzurunden." Für die Absolvierung einer Prüfung über diese Vorlesung stehen daher 5 ECTS zu. Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung: Reinisch (Hrsg.), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts (5. Aufl., 2013), Band 2 (Materialienteil)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
50% der erreichbaren Punkte beim schriftlichen Test
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15