Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

210072 VO BAK13: SpezialVO Staatstätigkeit, Policy- und Governanceanalysen (2017W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft

Mittwoch 03.10.2018 13:15 - 14:45 Hörsaal II NIG Erdgeschoß

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff: Das in der VO Vorgetragene.

Es gibt keine Pflichtliteratur (es wird jedoch empfohlen, sich selbständig ausreichend einzulesen).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Vier schriftliche Prüfungstermine

Am Ende des Semesters findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 1,5 Stunden) statt, in der Grundlegendes der LV geprüft wird.

Insgesamt werden vier schriftliche Prüfungstermine angeboten werden (jeweils gestaffelt bis zum Beginn des übernächsten Semesters - voraussichtlich neben Ende Jänner dann Anfang März, Mitte/Ende Juni und Anfang Oktober; der erste Termin findet in der 13. LV-Einheit am 22.1.2018 statt).

Bei den Prüfungsterminen erlaubte Hilfsmittel: Wörterbücher (die vor dem Beginn der Prüfung von der LV-Leiterin/den Prüfungsaufsichten) eingesehen werden.

Nicht erlaubte Hilfsmittel: Folien der VO, Mitschriften, Ausdrucke, Bücher, Texte jeglicher Art, internetfähige Geräte.
Die Folien stellen inhaltlich die Mindestanforderungen für das Bestehen bei der Prüfung dar.

Beurteilungsmaßstab je Prüfungstermin:
Vier Fragen (drei davon mit Unterfragen a und b)

Notenschlüssel: 0-49 Note 5, 50-62 Note 4, 63-75 Note 3, 76-88 Note 2, 89-100 Note 1

Prüfungsstoff: Das in der VO Vorgetragene.

Es gibt keine Pflichtliteratur (es wird jedoch empfohlen, sich selbständig ausreichend einzulesen).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Folien stellen inhaltlich die Mindestanforderungen für das Bestehen bei der Prüfung dar.

Beurteilungsmaßstab je Prüfungstermin:
Vier Fragen (drei davon mit Unterfragen a und b)

Notenschlüssel: 0-49 Note 5, 50-62 Note 4, 63-75 Note 3, 76-88 Note 2, 89-100 Note 1

Prüfungsstoff: Das in der VO Vorgetragene.

Es gibt keine Pflichtliteratur (es wird jedoch empfohlen, sich selbständig ausreichend einzulesen).

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38