Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

330077 VO Wildpflanzen/Gewürze (2019S)

Dienstag 18.06.2019 09:45 - 13:00 UZA2 Hörsaal 4 (Raum 2Z221) 2.OG

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Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Was versteht man unter Wildpflanzen, ihre Charakteristika und Kulturgeschichte (Capitulare de villis, Neunstärke, Frühjahrskuren). Was ist Ethnobotanik, die wichtigsten Vegetationstypen bezogen auf das Vorkommen häufig genutzter Wildpflanzen. Nitrat und die wichtigsten Sekundärstoffe in Wildpflanzen (samt deren Doppelgänger) , Nutzen in der Humanernährung - besprochen anhand ausgewählter Nutzpflanzenfamilien : Lamiaceae, Urticaceae, Alliaceae (Amaryllidaceae) , Convallariaceae, Colchicaceae, Araceae, Caryophyllaceae, Primulaceae, Violaceae, Ranunculaceae. Aristolochiaceae, Rosaceae, Boraginaceae, Apiaceae, Brassicaceae, Cannabaceae, Asteraceae, Polygonaceae, Oxalidaceae, Plantaginaceae, Rubiaceae, Sambucaceae.
Gewürze : Botanik, Qualität, Inhaltsstoffe und Gebrauch der Gewürze, welche in der VO besprochen wurden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

multiple choice Test

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Vorlesungsteil Wildpflanzen : Die häufigsten Wildpflanzen und deren Doppelgänger sicher ansprechen können, Grundzüge des Bestimmens von Pflanzen verstehen und anwenden können.
Vorlesungsteil Gewürze : Grundlagen der Botanik, chemischen Zusammensetzung, Herstellung, Qualität, Verwendung und gesundheitlichen Wirkung von wichtigen Gewürzen sicher beherrschen.Vorlesungsteil Wildpflanzen : Erwerb von fundierter Pflanzenkenntnis ausgewählter Pflanzenfamilien und Einzelpflanzen, die kulinarisch bedeutend sind bzw. deren Doppelgänger. Erreichen dieses Ziels mittels "Trockentraining" anhand ppt. Präsentationen im Seminar und Bildergalerien auf moodle, Einführung in die Grundzüge des Pflanzenbestimmens.
Vorlesungsteil Gewürze : Vortrag (powerpoint) und ausgewählte Demonstrationen (Qualität von Gewürzen).
Prüfung ist schriftlicher multiple-choice-Test
Notenschlüssel:
87 - 100 = 1
75- 86 = 2
63 - 74 = 3
50 - 62 = 4
0 – 49 = 5

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:27