Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040601 VO Steuerrecht (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Dienstag 28.01.2020 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalte der Fallstudien, der PPT-Folien sowie des Lehrbuchs Doralt, Steuerrecht 2018/19 (20. Auflage 2018).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

NEUER ONLINEMODUS: Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen online Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 60 Minuten. Anders als sonst wird die Prüfung aus der VO Steuerrecht dieses Semester daher ausschließlich aus offenen Fragen in Form von Fällen bestehen. Diese Fälle haben Sie ausführlich und unter Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zu lösen. Die Prüfungsfälle (3 bis 4 Fälle) selbst werden sich in Art und Ausgestaltung an den offenen Fragen der Musterklausuren orientieren, die in Moodle, zur Verfügung gestellt wurden. Ihre Antworten sollte sich hinsichtlich des Aufbaus und der Ausführlichkeit ebenso an den zur Verfügung gestellten Musterlösungen orientieren. Die Prüfung am 4.5.2020 beginnt um 8.00 Uhr. Die Prüfungsdauer beträgt aufgrund der besonderen Umstände und der adaptierten Prüfungsform jeweils 60 Minuten. Danach steht Ihnen noch ein Zeitfenster von 10 Minuten zur Verfügung um den Prüfungsbogen als PDF in Moodle hochzuladen.

Zum technischen Ablauf der Prüfung:
Sie laden sich zu Beginn der Prüfung (als Word-Dokument) auf Ihren eigenen Computer herunter und bearbeiten die Fälle wie bei einer „klassischen“ schriftlichen Prüfung im Hörsaal. Sie haben für die Bearbeitung der Fälle 60 Minuten zur Verfügung. Danach laden Sie den (ausgefüllten) Prüfungsbogen in einem PDF (!) wieder in Moodle (Aktivität Aufgabe) hoch. Dafür stehen Ihnen weitere 10 Minuten zur Verfügung.
Wird die Prüfung abgebrochen oder nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums auf Moodle hochgeladen, müssen wir die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilen. Sollte es während der Prüfung technische Probleme geben, melden Sie sich bitte sofort an die Prüfungsaufsicht. Eine nachträgliche Meldung nach Ablauf der Prüfungsdauer einschließlich des Zeitrahmens für die Abgabe kann von uns nicht mehr berücksichtigt werden.
Während der Prüfung wird dafür und für Fragen zur Prüfung eine fachkundige Prüfungsaufsicht digital und telefonisch für Sie erreichbar sein. Die Details dazu werden am Prüfungsbogen angegeben sein.
Auch wenn die digitale schriftliche Prüfung als Open Book Exam konzipiert ist, haben Sie die Prüfung selbständig ohne Hilfe dritter Personen zu schreiben. Die abgegebenen Prüfungen werden nicht nur einer Plagiatsprüfung unterzogen, sondern auch auf sonstige Auffälligkeiten, die auf eine Erschleichung der Prüfungsleistung durch Schummeln hindeuten, untersucht. Sollte die Prüfung nicht selbständig geschrieben worden sein, wird dieser Vorfall von uns dokumentiert, die Prüfung wird nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Weiters wird die Studienprogrammleitung verständigt. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, innerhalb der Beurteilungsfrist von 4 Wochen auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet vorzunehmen.
Und zum Schluss noch der altbekannte Hinweis: Sollten Sie zur Prüfung angemeldet sein, aber dennoch nicht antreten, werden Sie für den nächsten Antritt (im Juni) gesperrt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der Prüfung 60 Punkte erreicht werden; ab 51% (= 31 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert.

Notenschlüssel:
ab 31 Punkte: genügend (4)
ab 39 Punkte: befriedigend (3)
ab 47 Punkte: gut (2)
ab 55 Punkte: sehr gut (1)

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19