Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040373 VO Grundzüge des Rechts (2020S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Freitag 18.12.2020 13:15 - 15:30 Digital
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wird diese Prüfung online über Moodle abgehalten. Dauer der Prüfung: 60 Minuten. Der Beurteilungsmaßstab bleibt gleich.
Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierenden die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann der Prüfer auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Konsequenzen bei Schummeln: Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig absolviert, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Der Prüfungsantritt wird auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet.
4. Antritte werden mündlich online durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über das SSC.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Weilinger, Privatrecht, aktuelle Auflage, facultas.wuv

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Grundzüge des Rechts" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig; keine Beschriftung im Gesetzestext zulässig). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der schriftlichen Prüfung 60 Punkte erreicht werden, ab 31 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel: ab 31 Punkten - genügend; ab 39 Punkten - befriedigend; ab 47 Punkten - gut; ab 55 Punkten - sehr gut

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12