Lehrveranstaltungsprüfung
040078 VO Gesellschaftsrecht (BA) (2020W)
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WANN?
Der 4. Antritt findet online mündlich statt. Die Anmeldung muss über das SSC erfolgen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 03.02.2021 09:00 bis Sa 20.02.2021 09:00
- Abmeldung bis Mo 22.02.2021 09:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Weilinger, Personengesellschaftsrecht, facultas
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Dezember 2020: Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen bei Prüfungen (z.B. Umstellung auf Online-Prüfungen) möglich sein. Die aktuellen Informationen werden online über u:space und über den Moodlekurs bekannt gegeben.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Endnote der Gesamtprüfung setzt sich aus den Punkten einer Präsenz-Klausur (Dauer: 90 Minuten) in deutscher Sprache zusammen.
Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Letzte Änderung: Fr 09.08.2024 00:07