Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040078 VO Gesellschaftsrecht (BA) (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Dienstag 23.02.2021 08:00 - 09:30 Digital
Der 4. Antritt findet online mündlich statt. Die Anmeldung muss über das SSC erfolgen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Weilinger, Personengesellschaftsrecht, facultas
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Dezember 2020: Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen bei Prüfungen (z.B. Umstellung auf Online-Prüfungen) möglich sein. Die aktuellen Informationen werden online über u:space und über den Moodlekurs bekannt gegeben.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Endnote der Gesamtprüfung setzt sich aus den Punkten einer Präsenz-Klausur (Dauer: 90 Minuten) in deutscher Sprache zusammen.
Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.

Letzte Änderung: Fr 09.08.2024 00:07