Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040601 VO Steuerrecht (2022W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
VOR-ORT

Donnerstag 27.04.2023 09:45 - 13:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalte
des Lehrbuches Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage (2022)
der Fallstudien sowie der PPT-Folien

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Bis auf Weiteres finden sämtliche Vorlesungsprüfungen im Bereich Steuerrecht ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Abhängig von der epidemiologischen Lage kann es sein, dass die Prüfungsmodalität auf online / digital umgestellt werden muss. Dies wird durch ein entsprechendes Update im Vorlesungsverzeichnis kenntlich gemacht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert. Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)

Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.

Bonuspunkte: Durch mündliche Mitarbeit in den Vorlesungseinheiten können bis zu 10 Mitarbeitspunkte erzielt werden. Diese Mitarbeitspunkte werden, unter der Voraussetzung, dass Sie sich ordnungsgemäß für die Vorlesung Steuerrecht angemeldet haben, Ihrem Prüfungsergebnis der Prüfung VO Steuerrecht als Bonuspunkte hinzugerechnet. Diese Bonuspunkte sind nicht Bestandteil des regulären Punkteschematas der Prüfung VO Steuerrecht; in Summe können Sie daher, inklusive regulärer Punkte und Bonuspunkte 110 von 100 Punkten erzielen.
Dies gilt nur dann, wenn Sie die Prüfung VO Steuerrecht innerhalb der 3 Prüfungstermine des Semesters, in dem Sie die Vorlesung Steuerrecht besucht haben, absolvieren. Für das WS 2022/2023 sind das die Prüfungstermine am 03.02.2023, am 28.02.2023, und am 27.04.2023. Die von Ihnen in den Vorlesungseinheiten erreichten Bonuspunkte können nur bei Ihrem ersten Antritt zur Prüfung Steuerrecht innerhalb dieser Frist eingelöst werden und werden automatisch Ihrem Prüfungsergebnis hinzugerechnet.
Bonuspunkte werden nur für mündliche Mitarbeitsleistungen an jene Studierende vergeben, die in Präsenz an den Vorlesungseinheiten teilnehmen. Sollte es aufgrund der epidemiologischen Lage erforderlich werden, dass die VO Steuerrecht in digitaler Form abgehalten werden muss, so können in diesen Einheiten keine Bonuspunkte erzielt werden.

Letzte Änderung: Fr 30.06.2023 11:46