Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

150180 VO STEOP: Politik in der VR China (2021W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
DIGITALSTEOP

Freitag 09.09.2022

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Folien und Audioaufzeichnungen der einzelnen Sitzungen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Klausur für die Teilleistung PR wird online stattfinden und aus zwei Teilen bestehen: die Beantwortung von insgesamt 15 Fragen sowie das Verfassen eines Essays. Die Prüfungsfragen werden teilweise als single choice, teilweise offen gestellt werden. Für den Essay werden Sie zwei Themen bekommen, von denen Sie eines zur Beantwortung auswählen.

Diese Vorlesung ist Teil der STEOP. Sie wird als Teil der STEOP-Modulprüfung geprüft

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Vorlesung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der maximalen Punktzahl der Klausur erreicht werden. Der Notenschlüssel lautet wie folgt:

100%-90% der Gesamtpunktzahl: Note 1
89%-80% der Gesamtpunktzahl: Note 2
79%-70% der Gesamtpunktzahl: Note 3
69%-60% der Gesamtpunktzahl: Note 4
59%-0% der Gesamtpunktzahl: Note 5

WICHTIG: Es gelten die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Laut den gültigen Regelungen der Universität Wien kann die abgegebene Prüfung zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen können auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vorgenommen werden (Plausibilitätskontrolle). Laut österreichischen Universitätsgesetz liegt "[e]in Plagiat [...] jedenfalls dann vor, wenn Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnisse oder Daten ohne Kenntlichmachung der Quelle oder des/der UrheberIn übernommen und als eigene ausgegeben werden" (§ 51 Abs 2 Z 31 UG 2002, siehe auch Link des Studienpräses zur Definition von Plagiaten:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/).
Es ist somit untersagt, bei der Verwendung von zusätzlichen Hilfsmitteln (z.B. Zusatztexte) fremde Inhalte unverändert (copy-paste) ohne Kennzeichnung der kopierten Passage und Angabe der Quelle in die eigene Prüfung aufzunehmen.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:17