Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

020006 VO-L Geschichte Israels (2021W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 2 - Evangelische Theologie
GEMISCHT

Montag 17.10.2022

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Vorlesung, Lektüre und begleitende PowerPoint Präsentation. Diese Materialien werden auf Moodle zur Verfügung gestellt. Um Zugriff zu bekommen, müssen Sie sich über u:space für die Vorlesung registrieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

UPDATE 17.11.2021:

Digital mündliche Prüfungstermine (Moodle-Zoom):
- Mittwoch, 16. Februar 2022, 10.00-13.00
- Dienstag, 22. Februar 2022, 9.00-11.00
- Freitag, 29. April 2022, 9.00-11.00
ein weiterer Termin bei Bedarf nach Vereinbarung

Prüfungsanmeldung: Bitte melden Sie sich bis spätestens eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der Institutsreferentin (elisabeth.oberleitner@univie.ac.at) zur Prüfung an (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Studienrichtung und Modul, für das Sie die Prüfung ablegen).

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Erster Teil mit kurzen Fragen zum Vorlesungsstoff - digital mündlich zum angemeldeten Termin (siehe Probeprüfung auf Moodle).
- Zweiter Teil: Gespräch über einen 2-3seitigen Essay: Diesen Essay, bitte, bis 48 Stunden vor dem mündlichen Prüfungstermin an marianne.grohmann@univie.ac.at und elisabeth.oberleitner@univie.ac.at schicken! - zu einer von vier möglichen Fragen:
a) Beschreiben Sie ein Beispiel aus der Geschichte Israel, das zeigt, dass die Bibel auch Informationen enthält, die historisch falsch oder stark verzerrt sind.
b) Beschreiben Sie ein Beispiel, das zeigt, wie außerbiblische Texte helfen, die Geschichte Israels zu rekonstruieren.
c) Beschreiben Sie ein Beispiel, das zeigt, welche Rolle die Archäologie bei der Rekonstruktion der Geschichte Israels spielt.
d) Beschreiben Sie ein Beispiel, das zeigt, wie schwierig die Interpretation antiker Quellen (Texte oder Archäologie) ist, sodass verschiedene ForscherInnen trotz gleicher Quellenlage zu unterschiedlichen Rekonstruktionen kommen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Punktemaximum im ersten Teil: 40; Punktemaximum im zweiten Teil: 20.Für eine genügende Note müssen mindestens 30 der insgesamt 60 möglichen Punkte erreicht werden.Für eine genügende Gesamtnote müssen beide Teile je für sich genügend sein (halbe Zahl des jeweiligen Punktemaximums).
Beurteilungsmaßstab: 53–60 Punkte: 1, 45–52 Punkte: 2, 37–44 Punkte: 3, 30–36 Punkte: 4, 0–29 Punkte: 5

Letzte Änderung: Do 26.10.2023 00:12