Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

150115 VO Theorien und Methoden in der Japanforschung (2024W)

3.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften

Dauer der Prüfung: 45 Minuten.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalt der LV-Vorträge, Beiträge zur Japanologie 48 (siehe Literatur) und auf Moodle verlinkte Fachliteratur.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung (Dauer: 45 Minuten);
Fragentypen umfassen Multiple Choice- und offene Fragen (Lückentexte, cloze, etc.), so wie Kurzessays.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

MINDESTANFORDERUNGEN
Um die LV positiv zu absolvieren, ist ein Erreichen von mindestens 51% der Punkte bei der Abschlußprüfung notwendig

BEURTEILUNGSMAßSTAB
50% und weniger = NG,
51-62% = GEN,
63-75% = BEF,
76-88% = GUT,
89%+ = SG.

PLAGIATSNOTIZ
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.

Letzte Änderung: Mi 19.02.2025 08:26