Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040601 VO Steuerrecht (BA) (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Freitag 30.01.2026 11:30 - 14:45 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalte des Lehrbuchs Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2025 (26. Auflage, 2025)
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (75. Auflage, Linde, Stand 01.01.2025)
Inhalte der PPT-Folien sowie der Fallstudien

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Sämtliche Vorlesungsprüfungen im Bereich Steuerrecht finden ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.

Der letzte Prüfungstermin des Wintersemesters am 26.06.2025 ist gleichzeitig der erste Prüfungstermin für das Sommersemester und ein Antritt zu diesem Termin auf jeden Fall möglich. Beachten Sie bitte die gesonderte Anmeldung zu den Prüfungsterminen.

Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert.
Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung von Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.
Bonuspunkte: Durch mündliche Mitarbeit in den Vorlesungseinheiten können bis zu 10 Mitarbeitspunkte erzielt werden. Diese Mitarbeitspunkte werden, unter der Voraussetzung, dass Sie sich ordnungsgemäß für die Vorlesung Steuerrecht angemeldet haben, Ihrem Prüfungsergebnis der Prüfung VO Steuerrecht als Bonuspunkte hinzugerechnet. Diese Bonuspunkte sind nicht Bestandteil des regulären Punkteschematas der Prüfung VO Steuerrecht; in Summe können Sie daher, inklusive regulärer Punkte und Bonuspunkte 110 von 100 Punkten erzielen.
Dies gilt nur dann, wenn Sie die Prüfung VO Steuerrecht innerhalb der 3 Prüfungstermine des Semesters, in dem Sie die Vorlesung Steuerrecht besucht haben, absolvieren. Für das SoSe 2025 sind das die Prüfungstermine am 26.06.2025, am 25.09.2025 und am 11.11.2025.
Bonuspunkte werden nur für mündliche Mitarbeitsleistungen an jene Studierende vergeben, die in Präsenz an den Vorlesungseinheiten teilnehmen.

Letzte Änderung: Mi 11.03.2026 08:46