Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

300170 VO Einführung in Geodaten und Raumanalyse (2026S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 30 - Biologie
DIGITAL

Mittwoch 29.04.2026 18:00 - 18:15 Digital
Dauer 15 Minuten
online im Moodle Kurs der VO

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Prüfungsrelevante Inhalte
- Der gesamte im Moodle‑Kurs bereitgestellte Vorlesungsstoff ist prüfungsrelevant, sofern er nicht ausdrücklich als „optional“ gekennzeichnet ist.
- Konkret umfasst der Prüfungsstoff:
- Videovorträge und die zugehörigen Folien (PDF)
- Lernfragen zur Selbstüberprüfung zu den jeweiligen Modulen/Abschnitten
- Literaturhinweise und verlinkte Ressourcen, die im Kurs als obligatorisch gekennzeichnet bzw. direkt als Kursmaterial bereitgestellt sind (z.B: ausgewählte Kapitel aus dem Buch "Geoinformatik in Theorie und Praxis" von Norbert de Lange, 2020 (4.Auflage), e-book im Springer Verlag )

- Sonstige Kursunterlagen (z. B. Handouts, Beispieldatensätze), sofern nicht „optional“
- Die prüfungsrelevanten Materialien sind im Moodle‑Kurs eindeutig auffindbar und im Sinne der Transparenz vorab benannt .

Fundstellen in Moodle
- Kursstruktur: Prüfungsstoff in den Kursabschnitten/Modulen (jeweils mit Videovortrag, PDF‑Folien und Lernfragen) sowie im Materialien‑/Download‑Bereich.
- Eindeutige Kennzeichnung:
- „Optional“ markierte Inhalte sind nicht prüfungsrelevant.
- Beiträge im Kursforum (Diskussionen/FAQ) sind nicht prüfungsrelevant, außer sie werden in den offiziellen Kursmaterialien als verpflichtende Ergänzung gekennzeichnet.

Abgrenzung
- Nicht prüfungsrelevant:
- Alle Inhalte, die im Moodle‑Kurs ausdrücklich als „optional“ markiert sind.
- Reine Diskussionsbeiträge im Forum, sofern sie nicht als offizieller Kursstoff gekennzeichnet sind.

- Es handelt sich um eine eigenständige Lehrveranstaltungsprüfung; der Online‑Test ist keine Modulprüfung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbewertung erfolgt über eine Lehrveranstaltungsprüfung (nicht‑prüfungsimmanent) als Online‑Multiple‑Choice‑Test in Moodle. Es werden im Semester mehrere Prüfungstermine angeboten; eine Anmeldung ist für jeden Termin erforderlich .

Teilleistung
- Online‑Multiple‑Choice‑Test (Moodle), Dauer: 15 Minuten

Bewertung
- Maximal erreichbare Punkte: 30
- Notenschlüssel:
- 26–30 Punkte: Sehr gut
- 23–25 Punkte: Gut
- 20–22 Punkte: Befriedigend
- 18–19 Punkte: Genügend
- 0–17 Punkte: Nicht genügend

Erlaubte Hilfsmittel
- Open‑Book im engen Sinn: Es sind ausschließlich die in der Lehrveranstaltung in Moodle bereitgestellten Materialien erlaubt (Folien/Handouts, Skript‑ und Quellenhinweise, ggf. Kursmaterialien).
- Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten .

Nicht erlaubte Hilfsmittel und Handlungen
- Absprachen oder Zusammenarbeit mit Dritten während des Tests
- Weitergabe oder Veröffentlichung von Prüfungsfragen und Inhalten
- Nutzung von KI‑Tools zur Beantwortung der Fragen
- Jegliche externen Materialien/Tools, die nicht im Kurs bereitgestellt wurden

Regelung zur Nutzung von KI‑Tools
- KI‑Tools sind für die Bearbeitung des Tests nicht erlaubt. Für die allgemeine Kursvorbereitung gelten die universitären KI‑Richtlinien; für Prüfungen ist die Nutzung entsprechend dieser LV ausdrücklich untersagt .

Stichprobenartige mündliche Plausibilisierung
- Zweck und Ankündigung: Zur Qualitätssicherung kann die Lehrveranstaltungsleitung nach dem Online‑Test ein kurzes mündliches Plausibilisierungsgespräch ansetzen, stichprobenartig und auch ohne konkreten Verdacht. Zweck ist die Überprüfung, ob Antworten fachlich verstanden und eigenständig erbracht wurden. Das mündliche Nachfragen wird spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Abnahme des Tests angekündigt und innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt; Studierende haben eine Mitwirkungspflicht .
- Inhalt und Form: Erläuterung ausgewählter Antworten, zentraler Begriffe, Methoden oder Rechenwege; Durchführung via Moodle‑Terminvereinbarung (Videokonferenz der Universität Wien).
- Dokumentation: Das Gespräch wird protokolliert und dem Prüfungsprotokoll beigefügt .
- Konsequenzen: Bestätigt sich der Verdacht auf unerlaubte Hilfsmittel oder erfolgt keine Mitwirkung, kann in u:space bei der Noteneingabe ein „X“ gesetzt werden; Studierende können binnen vier Wochen die Löschung des Prüfungsantritts aus dem Sammelzeugnis beantragen (Büro Studienpräses) .

Verbesserungsmöglichkeiten
- Mehrere Prüfungstermine werden angeboten. Ein Wiederantritt ist bei negativer Beurteilung möglich; An‑/Abmeldung jeweils fristgerecht über u:space .
- Übungstest: Ein Übungstest steht in Moodle zur selbstständigen Vorbereitung zur Verfügung (nicht prüfungsrelevant).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen für ein positives Bestehen
- Zwingend zu erbringende Leistung: Online‑Multiple‑Choice‑Test (Moodle), 15 Fragen à 2 Punkte, Gesamtmaximum 30 Punkte.
- Teilweise richtige Antworten werden anteilig gewertet; es gibt keine Negativpunkte.
- Die Testleistung bleibt nur dann gültig, wenn Studierende einer ggf. angesetzten stichprobenartigen mündlichen Plausibilisierung nachkommen (Mitwirkungspflicht). Bei Nicht‑Mitwirkung kann die Leistungsfeststellung gemäß Studienrecht entsprechend gekennzeichnet werden .
- Es besteht keine Anwesenheitspflicht, da es sich um eine nicht‑prüfungsimmanente Vorlesung handelt .

Beurteilungsmaßstab
- Punktevergabe:
- 15 Fragen × 2 Punkte = 30 Punkte insgesamt
- Teilweise richtige Antworten: anteilige Punkte
- Keine Negativpunkte bei falschen Antworten

- Notenschlüssel:
- 26–30 Punkte: Sehr gut
- 23–25 Punkte: Gut
- 20–22 Punkte: Befriedigend
- 18–19 Punkte: Genügend
- 0–17 Punkte: Nicht genügend
- Abhängigkeit von Teilleistungen:
- Die positive Beurteilung hängt ausschließlich vom Ergebnis des Online‑Tests ab (NPI‑LV).
- Wird eine mündliche Plausibilisierung angesetzt, ist die Teilnahme verpflichtend; bei bestätigtem Verdacht auf unerlaubte Hilfsmittel oder fehlender Mitwirkung kann in u:space ein „X“ gesetzt werden. Studierende können binnen vier Wochen die Löschung des Prüfungsantritts aus dem Sammelzeugnis beim Büro Studienpräses beantragen .

Letzte Änderung: Fr 08.05.2026 12:07