Universität Wien

2.8. ABWL

Besuch von Lehrveranstaltungen aus der ABWL. Die Wahl der Lehrveranstaltung ist im Voraus von der Studienprogrammleitung zu genehmigen. Die Studienprogrammleitung hat die Absolvierung von Lehrveranstaltungen zu genehmigen, sofern diese unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Studierenden das Studium der Volkswirtschaftslehre sinnvoll ergänzen. Die Studienprogrammleitung veröffentlicht eine dem Modul zugehörige Liste an Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, deren Absolvierung generell als genehmigt gilt.

Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:40