Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG Griechisch-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG Latein-Ergänzungsprüfung
- 090006 VO Einführung in das Latein II
- 090007 VO Einführung in das Latein II
- 090008 VO Einführung in das Latein I
- 090009 VO Einführung in die griechische Sprache II
Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 11:41