Universität Wien

4.05. Doktorat

1. Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorates der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ist die Ablegung der zweiten Diplomprüfung einer der im Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung 1983 geregelten Studienrichtungen, die Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studienversuches "Internationale Betriebswirtschaft" oder die Ablegung der abschließenden Diplomprüfung eines gleichwertigen, an einer inländischen oder ausländischen Universität absolvierten Studiums. Siehe auch die Änderungen zum Vorlesungsverzeichnis im Internet unter http://www.univie.ac.at !

2. Allgemeiner Hinweis:
Die in diesem Abschnitt angeführten Lehrveranstaltungen sind zwar grundsätzlich für das Studium zum Erwerb des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften anrechenbar, es hängt jedoch vom Dissertationsfach der bzw. des Studierenden ab, ob eine bestimmte Lehrveranstaltung tatsächlich für das Doktoratsstudium angerechnet werden kann. Im Einzelfall muss diese Frage mit dem zuständigen Studienprogrammleiter abgesprochen werden.

Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (A 084)

1. Lehrveranstaltungen des Instituts für Betriebswirtschaftslehre

2. Lehrveranstaltungen des Instituts für Recht der Wirtschaft

3. Lehrveranstaltungen des Instituts für Statistik und Decision Support Systems

4. Lehrveranstaltungen des Instituts für Volkswirtschaftslehre

5. Lehrveranstaltungen des Instituts für Wirtschaftssoziologie

6. Lehrveranstaltungen am Center for Central European Financial Market (CCEFM)

7. Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten

Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:34