Studienberechtigungsprüfung
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Letzte Änderung: Do 05.02.2026 14:52
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen:
Kommissionelle Prüfung (3. Prüfungsantritt):
Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist der regulären Prüfung über den Servicedesk für Ihre kommissionelle Prüfung an.Schriftliche kommissionelle Prüfungen finden im Rahmen des regulären Prüfungstermins statt. Für mündliche kommissionelle Prüfungen wird Ihnen ein individueller Termin im selben Prüfungsmonat zugeteilt.
Prüfungen, die nicht über u:find angekündigt werden:
Alle Infos zu Ihren Schritten für die Anmeldung zu Prüfungen, die nicht in u:space angekündigt werden, finden Sie auf unserer Website (Überschrift "Sonderfälle bei der Anmeldung zu Prüfungen").Abmeldung und Krankmeldung:
Sie möchten oder können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Melden Sie sich innerhalb der Abmeldefrist über u:space von der Prüfung ab. Die Abmeldefrist ist in u:find bei der jeweiligen Prüfung angegeben.Sie sind erkrankt? Informieren Sie den*die Prüfer*in per E-Mail und schicken Sie so schnell wie möglich eine ärztliche Bestätigung über den Servicedesk.
Beachten Sie: Wenn Sie sich nicht fristgerecht von der Prüfung abmelden bzw. im Falle einer Erkrankung keine ärztliche Bestätigung übermitteln, werden Sie für den nächstmöglichen Prüfungstermin gesperrt!