Universität Wien

Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen:

  1. Sie haben einen Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung der Universität Wien bzw. von bestimmten österreichischen Universitäten. Das Prüfungsfach muss am Zulassungsbescheid angeführt sein.
  2. Sie sind zum außerordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen. Der vorgeschriebene Studien- und ÖH-Beitrag muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bereits eingelangt sein.
  3. Sie melden sich innerhalb der Anmeldefrist über u:space für die Prüfung an. Den Link zur Anmeldung finden Sie direkt bei der Prüfung. Anmeldungen nach der Anmeldefrist oder über den*die Prüfer*in sind nicht möglich.
  4. Sie sind gut informiert und vorbereitet: Auf unserer Website finden Sie Details zu allen Voraussetzungen für die Anmeldung zu den Prüfungen und Inhalten der einzelnen Prüfungen.
  5. Sie zeigen bei der Prüfung Ihre validierte u:card oder einen anderen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor.

Kommissionelle Prüfung (3. Prüfungsantritt):

Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist der regulären Prüfung über den Servicedesk für Ihre kommissionelle Prüfung an.
Schriftliche kommissionelle Prüfungen finden im Rahmen des regulären Prüfungstermins statt. Für mündliche kommissionelle Prüfungen wird Ihnen ein individueller Termin im selben Prüfungsmonat zugeteilt.

Prüfungen, die nicht über u:find angekündigt werden:

Alle Infos zu Ihren Schritten für die Anmeldung zu Prüfungen, die nicht in u:space angekündigt werden, finden Sie auf unserer Website (Überschrift "Sonderfälle bei der Anmeldung zu Prüfungen").

Abmeldung und Krankmeldung:

Sie möchten oder können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Melden Sie sich innerhalb der Abmeldefrist über u:space von der Prüfung ab. Die Abmeldefrist ist in u:find bei der jeweiligen Prüfung angegeben.
Sie sind erkrankt? Informieren Sie den*die Prüfer*in per E-Mail und schicken Sie so schnell wie möglich eine ärztliche Bestätigung über den Servicedesk.
Beachten Sie: Wenn Sie sich nicht fristgerecht von der Prüfung abmelden bzw. im Falle einer Erkrankung keine ärztliche Bestätigung übermitteln, werden Sie für den nächstmöglichen Prüfungstermin gesperrt!

Letzte Änderung: Do 05.02.2026 14:52