Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG VOR-ORT Griechisch-Ergänzungsprüfung
- 090060 VO Einführung in das Latein II
- 090061 VO Einführung in das Latein II
- 090062 VO Einführung in das Latein I
- 090063 VO+UE ( DIGITAL ) Einführung in die griechische Sprache II
Latein-Voraussetzungsprüfungen
Letzte Änderung: Di 03.03.2026 15:53