Universität Wien
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030507 UE Exercise in Criminal Law and Law of Criminal Procedure (2025W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 64 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Monday 20.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Friday 24.10. 15:30 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 27.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 03.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 10.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 17.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 24.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 01.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 15.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 12.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 19.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Aims, contents and method of the course

Die erste Einheit dieser Übung findet am Montag, 20. Oktober 2025 statt.

Wie allgemein bei Übungen werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch - wenn auch in wesentlich geringerem Maße - mit dem Strafprozessrecht und dem AT II. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist dann auch Klausurgegenstand, allerdings liegt der Schwerpunkt natürlich auf den in der Übung gemachten Bewreich.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage.

Assessment and permitted materials

Es gibt zwei schriftliche Klausuren; eine Klausur muss positiv sein. Die Endnote setzt sich zu 80% aus der Note der Klausur zu 20% aus der mündlichen Mitarbeit zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.

Minimum requirements and assessment criteria

Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Diese wird durch Unterschriftenliste überprüft. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses. Allenfalls rufe ich Sie auf!

Examination topics

Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist Klausurgegenstand. Schwerpunkt der Klausuren sind aber der besprochene Rechtsgebiete.

AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs).

Reading list

Bitte halten Sie für jede Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe bereit!

Association in the course directory

Last modified: Mo 27.07.2026 09:26