Universität Wien

030588 KU Children's Rights in Theory and Practice (2026W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

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Details

max. 40 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Monday 19.10. 15:00 - 17:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 03.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Monday 30.11. 15:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Monday 14.12. 15:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Monday 11.01. 15:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Monday 18.01. 15:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Aims, contents and method of the course

In den letzten Jahren traten Kinderrechte als Spezialgebiet der Menschenrechte zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit - in unterschiedlichsten Bereichen fordern sie Rechtsentwicklung und -praxis heraus, vom Asyl- und Fremdenrecht („Kindeswohlkommission“) und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Kinder über „Klimaklagen“ bis zu Fragen effektiven Gewaltschutzes (einschließlich sicherer Online-Umgebungen, vgl. "Social-Media-Verbot").

Um einen Impuls zur stärkeren Verankerung der Kinderrechte im juristischen Diskurs zu setzen, soll diese Lehrveranstaltung mit dem Titel „Kinderrechte in Theorie und Praxis“ etabliert werden. Hier sollen den Studierenden nicht nur internationale und nationale kinderrechtliche Grundlagen und aktuelle rechtliche und interdisziplinäre Fragestellungen näher gebracht, sondern auch ein Einblick in die praktische Arbeit mit Kinderrechten gegeben werden.

Die VN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist der meistratifizierte Menschenrechtsvertrag weltweit, in Österreich trat sie 1992 in Kraft. Fast 20 Jahre lang entfaltete sie nur geringe rechtliche Bedeutung, ehe 2011 der Nationalrat das “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder” (kurz BVG Kinderrechte) beschloss. Das aus sechs materiell-rechtlichen Artikeln bestehende Bundesverfassungsgesetz, erhob einige wenige ausgewählte kinderrechtliche Gewährleistungen in den Verfassungsrang, darunter:
· einen allgemeinen Anspruch auf Schutz und Fürsorge und bestmögliche Entwicklung des Kindes, auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit,
· die vorrangige Beachtung des Kindeswohls,
· besonderen Schutz von Kindern, die dauernd oder vorübergehend aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst sind, sowie Kontaktrechte des Kindes zu Eltern,
· das Recht auf Partizipation,
· das Verbot von Gewalt und Ausbeutung/Kinderarbeit, einschließlich eines Rechts auf Entschädigung,
· sowie ein Diskriminierungsverbot von Kindern mit Behinderung.
Im internationalen Vergleich nimmt das österreichische BVG Kinderrechte eine nahezu einzigartige Position ein. Erst mit der Verabschiedung von Kinderrechten als subjektiv einklagbare Verfassungsbestimmungen kam es allmählich zu wachsender Sensibilisierung hinsichtlich ihrer Tragweite und Bedeutung in allen Bereichen, die Kinder direkt oder indirekt betreffen. Dennoch gelten Kinderrechte nach wie vor als ein wenig beachtetes Rechtsgebiet.

Die Lehrveranstaltung findet als Blockveranstaltung im Rahmen von sieben Einheiten statt. Dabei soll zunächst ein theoretischer Überblick über Kinderrechte und relevante internationale und nationale Rechtsgrundlagen geboten werden, ergänzt durch thematische Schwerpunktsetzungen (zB Freiheitsentzug von Kindern, Asyl- und Fremdenrecht, Schulrecht, digitale Kinderrechte), in weiterer Folge ergänzt und veranschaulicht durch Fallbeispiele aus der Praxis. Eine Exkursion mit den Studierenden (bspw. in die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, eine Strafvollzugsanstalt für Jugendliche, ein Kinderschutzzentrum, oder eine BBU-Aufnahmeeinrichtung) soll Austauschmöglichkeiten mit Akteur:innen aus der Praxis und einen Einblick in die konkrete Anwendung von Kinderrechten bieten.

Assessment and permitted materials

Als Leistungsnachweis sollen die Teilnehmenden als Teams (zu zweit) bis Semesterende eine schriftliche Arbeit zu einem kinderrechtlichen Schwerpunktthema erstellen (Umfang: 3-5 Seiten je Teilnehmer:in; die Beiträge werden in der Gliederung ausgewiesen).
Zur Vorbereitung werden in der letzten Einheit der Lehrveranstaltung die Forschungsfragen der schriftlichen Arbeit im Plenum kurz präsentiert und gemeinsam diskutiert.
Die Präsentation, die schriftliche Arbeit und aktive Mitarbeit in den Einheiten bilden die Grundlage einer individuellen Bewertung.

Minimum requirements and assessment criteria

Die Studierenden sollen sich mit den Grundlagen der Kinderrechte und konkreten Anwendungsbereichen auseinandergesetzt haben und dies in Form von schriftlichen Gruppenarbeiten (2er Teams) nachweisen, in Verbindung mit einer kurzen Präsentation des Themas im Plenum und aktiver Teilnahme in den Einheiten.

Examination topics

Im Rahmen der skizzierten Form der Leistungskontrolle soll die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Einheiten nachgewiesen werden:
* Überblick zu Kinderrechten (internationale Entwicklung, internationale, europäische und nationale Rechtsquellen)
* Theoretische Grundlagen und Konzepte, einschl. BVG Kinderrechte, vertiefende Schwerpunktthemen/Rechtsbereiche
* Ausgewählte Praxisbereiche der Kinderrechte anhand von Fallbeispielen
* Reflexionen zur Exkursion

Reading list

Schwerpunktliteratur:
* Czech/Fuchs/Pabel/Weber, Wirkung und Potenzial des BVG über die Rechte von Kindern - Eine kritische Evaluierung anhand der österreichischen
und europäischen Judikatur und ausgewählter Referenzgebiete, BKA/Kinderrechteboard (2025), abrufbar: https://www.kinderrechte.gv.at/publikationen.html (Studien)
Außerdem hilfreich:
* Berka/Grabenwarter/Weber, Studien zur Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung in Österreich, BMFJ Wien (2014).
* Fuchs in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar2, Art 24.
* Grabenwarter/Frank, Bundes-Verfassungsgesetz und Grundrechte, BVG Kinderrechte (2020).
* Lais/Schön, Das Kindeswohl in der Rechtsprechung von VfGH und VwGH, Österreichische Richterzeitung, Heft 10/2021.
* Sax, Kinderrechte in der Verfassung - was nun?, EF-Z 2011/127.
* Sax/Hainzl, Die verfassungsrechtliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich (1999).
* Schmahl, Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen2 - Handkommentar (2017).
* Weber, Das BVG über die Rechte von Kindern – Anmerkungen zu einem neuen Grundrechtspaket, in: FS Berka (2013).

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Last modified: Th 06.08.2026 15:25