Universität Wien
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150007 UE Practical Japanese 3 (2026W)

6.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Continuous assessment of course work

Details

max. 25 participants
Language: Japanese

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Aufgrund zu weniger Unterrichtseinheiten findet dieser Unterricht 3-stündig mit Pause statt.

  • Monday 12.10. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 19.10. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 09.11. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 16.11. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 23.11. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 30.11. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 07.12. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 14.12. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 11.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 18.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Monday 25.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Aims, contents and method of the course

Diese Lehrveranstaltung baut auf dem Stoff der ersten zwei Semester auf und ist der praktische Teil des Sprachunterrichts, in dem Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen geübt werden.

Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze formulieren, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.

Ziel der LV ist Sprachbeherrschung auf folgendem Niveau: Lesen, Schreiben und Verstehen von komplizierten Texten zu vertrauten Themen; Kommunikation auf Mittelstufenniveau.

Assessment and permitted materials

Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei Aufsätze;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.

Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).

Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine erbrachte Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) verlangen.

Minimum requirements and assessment criteria

Mindestanforderungen:

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.

Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.
Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.

Beurteilungsmaßstab:

Die verschiedenen zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt als Teil der Gesamtnote gewichtet:

- Grammatiktest 1 (30 POINTs) 30%
- Grammatiktest 2 (30 POINTs) 30%
- Kanji-Tests (12 POINTs) 12%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Aufsätze (10 POINTs) 10%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (8 POINTs) 8 %

Die Endnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Teilleistungen:
Sehr gut: ≥ 80 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs

Examination topics

Inhalt der LV

Reading list

Pflichtlektüre:
1. Bunka Shokyū Nihongo, Band 2 (文化初級日本語Ⅱ), Verlag: Bonjinsha.
2. Chūkyū Nihongo Tobira (中級日本語とびら), TOBIRA Intermediate Japanese. Verlag: Kurosio Publishers.
3. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.

Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.

Association in the course directory

BA M9 (2011)
BA M8 (2026)

Last modified: Fr 04.09.2026 12:06