Universität Wien
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150058 UE Reading of Newspapers (2025W)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 25 participants
Language: Japanese

Lecturers

Classes

DO 12:00 - 13:45 Uhr, Besprechungszimmer der Japanologie (1. Stock).
Beginn: 9. Oktober 2025


Information

Aims, contents and method of the course

Diese LV ist für Studierende im Masterstudium vorgesehen. Die UE Zeitungslektüre für das Bachelorstudium findet nur jeweils im Sommersemester statt.
Ziele: Erweiterung des Vokabulars und Leseverständnisses, sowie die Aneignung der Fähigkeit, den Inhalt japanischsprachiger Zeitungsartikel zu erschließen, schriftlich und mündlich zusammenzufassen, und die eigene Meinung zu den darin behandelten Themen in einer Diskussionsrunde auf Japanisch auszudrücken.
Inhalt: Auseinandersetzung mit japanischsprachigen Zeitungsartikeln auf inhaltlicher Ebene durch selbstständige Recherche zum thematischen Hintergrund, und auf sprachlicher Ebene durch das Herausschreiben unbekannter Schriftzeichen und Vokabel, sowie der Kennzeichnung schwer verständlicher Stellen als Hausaufgabe. Auf dieser Basis werden die Zeitungsartikel im Unterricht in Form von Diskussion und dem Verfassen kurzer Texte gemeinsam aufgearbeitet.
Alle Teilnehmer*innen halten ein (25-minütiges) Referat, in dem sie ihren selbst ausgewählten Artikel präsentieren und ihre eigene Meinung dazu ausdrücken.
Methode: Großer Wert wird auf die eigenständige Auseinandersetzung mit japanischen Texten auf inhaltlicher und sprachlicher Ebene gelegt. Verständnisschwierigkeiten sollen selbstständig dokumentiert und im Unterricht besprochen werden. Durch eine mündliche und/oder schriftliche Zusammenfassung bzw. kritische Stellungnahme soll sinnerfassendes Lesen aktueller japanischer Texte sowie die Fähigkeit, die eigene Meinung dazu auf Japanisch in Worte zu fassen, geübt werden.

Assessment and permitted materials

Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:

- Vorbereitung der Einheiten im Sinne des unter „Inhalt“ beschriebenen selbstständigen Arbeitens und aktive Beteiligung an der LV in Präsenz  
- zwei lange Aufsätze á 800-1000 Zeichen  
- drei kurze Aufsätze á 350-500 Zeichen   
- Referat/Präsentation des eigenen Themas

Zwei von den drei kurzen Aufsätzen werden während des Unterrichts handschriftlich verfasst. Die Verwendung einer selbst angefertigten Vokabelliste auf Papier ist hierbei erlaubt.
Für die schriftlichen Arbeiten dürfen keine Übersetzungstools herangezogen werden. Bei begründetem Verdacht auf Verwendung solcher Hilfsmittel kann eine Plausibilitätsüberprüfung in mündlicher oder schriftlicher Form in Präsenz erfolgen.

Plagiatsnotiz: 
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) verlangen.

Minimum requirements and assessment criteria

Mindestanforderungen:

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet.
Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer*innen zur Diskussion der Referate und Inputs der LV-Leitung. Für eine positive Benotung ist daher eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.

Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:

Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz als Teil der Gesamtnote wie folgt gewichtet:
- Vorbereitung der Einheiten, aktive Beteiligung an der LV und Hausübungen (24 Pt) 24%,
- zwei lange Aufsätze (á 16 Pt) 32%,
- drei kurze Aufsätze (á 8 Pt) 24%,
- Referat/Präsentation des eigenen Themas (20 Pt) 20%.

Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden Punkte (Pt) vergeben.
Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen Pt wie folgt.
Sehr gut: ≥ 85 Pt, Gut: ≥ 75 Pt, Befriedigend: ≥ 65 Pt, Genügend: ≥ 55 Pt, Nicht genügend: weniger als 55 Pt.

Examination topics

Im Unterricht verwendete Materialien

Reading list

Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Association in the course directory

MA: M1, M4

Last modified: Mo 15.09.2025 17:06