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150059 UE Practical Japanese 5 (2026W)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Th 17.09.2026 09:00 to Th 01.10.2026 09:00
- Deregistration possible until Fr 30.10.2026 18:00
Details
max. 25 participants
Language: Japanese
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Tuesday 06.10. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 13.10. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 20.10. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 27.10. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 03.11. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 10.11. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 17.11. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 24.11. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 01.12. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 15.12. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 12.01. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 19.01. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Tuesday 26.01. 12:45 - 14:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Aims, contents and method of the course
Diese Lehrveranstaltung baut auf dem Stoff der ersten vier Semester auf und ist der praktische Teil des Sprachunterrichts. Ziel ist die Erweiterung und Vertiefung des bisher Gelernten durch Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen.Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Grammatikübungen, Sätze schreiben und Sprechen, sowie Hörverständnis mit Hörbeispielen.Konkretes Ziel der LV ist die Sprachbeherrschung auf folgendem Niveau: Erweiterung des Vokabulars; Lesen, Schreiben und Verstehen von anspruchsvolleren Texten zu vertrauten Themen; mündliche Kommunikation auf Mittelstufenniveau. Darüber hinaus lernen die Studierenden, die eigene Meinung zu den behandelten Themen auf Japanisch mündlich auszudrücken, sowie logisch strukturierte Aufsätze darüber zu schreiben.
Assessment and permitted materials
Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- drei Kanji-Tests;
- ein schriftlicher Test (Erkennen und Anwenden von Grammatik und Vokabular)
- ein Hörverständnistest;
- zwei Aufsätze á 400-800 Zeichen;
- ein Kurzreferat in Kleingruppen.Einer von den zwei Aufsätzen werden während des Unterrichts handschriftlich verfasst. Die Verwendung einer selbst angefertigten Vokabelliste auf Papier ist hierbei erlaubt.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine erbrachte Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) verlangen.
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- drei Kanji-Tests;
- ein schriftlicher Test (Erkennen und Anwenden von Grammatik und Vokabular)
- ein Hörverständnistest;
- zwei Aufsätze á 400-800 Zeichen;
- ein Kurzreferat in Kleingruppen.Einer von den zwei Aufsätzen werden während des Unterrichts handschriftlich verfasst. Die Verwendung einer selbst angefertigten Vokabelliste auf Papier ist hierbei erlaubt.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine erbrachte Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) verlangen.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderungen:
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.
Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Beurteilungsmaßstab:
Die verschiedenen zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt als Teil der Gesamtnote gewichtet:
- drei Kanji-Tests (á 4 POINTs) 12%
- schriftlicher Test (30 POINTs) 30%
- Hörverständnistest (5 POINTs) 5%
- zwei Aufsätze (á 10 POINTs) 20%
- ein Kurzreferat in Kleingruppen (10 POINTs) 10%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (23 POINTs) 23%Die Anzahl der vergebenen POINTS hängt von der Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) ab.Die Endnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Teilleistungen:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.
Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Beurteilungsmaßstab:
Die verschiedenen zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt als Teil der Gesamtnote gewichtet:
- drei Kanji-Tests (á 4 POINTs) 12%
- schriftlicher Test (30 POINTs) 30%
- Hörverständnistest (5 POINTs) 5%
- zwei Aufsätze (á 10 POINTs) 20%
- ein Kurzreferat in Kleingruppen (10 POINTs) 10%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (23 POINTs) 23%Die Anzahl der vergebenen POINTS hängt von der Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) ab.Die Endnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Teilleistungen:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Examination topics
Inhalt der LV
Reading list
Pflichtlektüre:
1. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
2. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.
1. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
2. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.
Association in the course directory
BA M18.2 (2011)
BA M12 (2026)
BA M12 (2026)
Last modified: Mo 14.09.2026 17:06