Universität Wien

240060 SE BM9 Anthropology and Its Application in Law and Legal Policy (2026S)

Continuous assessment of course work

Anwesenheitspflicht in der ersten Einheit!

Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte oder erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis). Es kommt die Plagiatssoftware Turnitin zum Einsatz.
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) zur Erbringung von Teilleistungen ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird.
Tu 26.05. 09:45-13:00 Seminarraum A, NIG 4. Stock

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 25 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 10.03. 09:45 - 13:00 Seminarraum A, NIG 4. Stock
  • Tuesday 28.04. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
  • Tuesday 12.05. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
  • Tuesday 09.06. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock
  • Tuesday 23.06. 09:45 - 13:00 Seminarraum D, NIG 4. Stock

Information

Aims, contents and method of the course

In der Lehrveranstaltung soll eine reflektierte Auseinandersetzung mit der Zusammenarbeit zwischen Anthropolog:innen und Jurist:innen und zum Einsatz anthropologischer Expertise in relevanten juristischen Kontexten erfolgen. Migration, zunehmende Globalisierungen und internationale Verflechtung vieler Lebensbereiche führen dazu, dass Fragen des interkulturellen Hintergrundes von Parteien oder Beschuldigten oder aber spezifisch „kulturell“ begründete Rechtsansprüche in rechtlichen Verfahren zunehmend relevant und thematisiert werden. Weiters hat die Verrechtlichunng interkultureller oder „kulturalisierter“ Konflikte (im weitesten Sinne) zu erhöhter Relevanz kulturanthopologisicher Fachkenntnisse geführt.
Es gehört weiters zum Wesen anthropologischer Tätigkeiten, dass Berührungsflächen zum Recht über Gerichte und formelle Rechtsstreitigkeiten hinausgehen und sich auch auf Engagement im Vorfeld desRechtes beziehen, die man als „Aktivismus für soziale Gerechtigkeit“ bezeichnen könnte. Sie beinhalten auch eine enge Zusammenarbeit mit den Menschen – oft Opfer von Gewalt, Diskriminierung und Enteignung –, mit denen Anthropologen bevorzugt arbeiten.
Durch diese Thematisierung des „kulturellen Hintergrunds“ von Verfahrensbeteiligten oder von bestimmten „interkulturellen“ Fallkonstellationen werden grundsätzliche anthropologische Einsichten zum Wesen von Kultur, zu individueller Verhaltensprägung durch Kultur, zu Fragen der Streotypisierung von Kultur, der Darstellung kultureller Authentizität und der Deutungshoheit von Kultur aufgeworfen. Die Fokussierung auf derartige Fragen wirft interessante theoretische Herausforderungen zur Reflexion über anthropologisches Fachwissen und zu dessen Weitervermittlung im Diskurs mit Jurist:innen (im weitesten Sinne) auf. Schließlich soll auch auf Erfahrungen der Tätigkeiten von Anthropolog:innen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen werde.

Lehrziele:
Die LV erschließt Studierenden der KSA einen im deutschen Sprachraum wenig ausgeschöpften praktischen Anwendungsbereich für anthropologisches Fachwissen. Erwähnt sein soll, dass in vielen Ländern gutachterliche Aufgaben einen großen Teil der fachspezifischen Tätigkeiten von Anthropolog:innen außerhalb akademischer Forschungs- und Bildungseinrichtungen darstellen.
Die Studierenden werden mit den wichtigsten interkulturellen Anwendungsfeldern anthropologischer Fachgutachten in europäischen Ländern vertraut gemacht:
Strafrechtsverfahren, Asylverfahren, Konflikte um kulturell-religiös begründete Sonderansprüche im öffentlichen Raum. Weiters wird anthropologische Fachliteratur ausgewertet, die die Erfahrungen anthropologischer Gutachtertätigkeit in Ländern mit Indigenen Völkern verarbeitet (etwa Fachgutachten in Landrechtskonflikten, in Konflikten zur Ausübung indigener Religionen, zu Saktionen im indigenen „Gewohnheitsrecht“ oder zur Relevanz indigener Familienstrukturen). Die Studierenden gewinnen durch diesen Themenkreis auch Zugang zu einem praktischen Bereich anthropologischer Expertise und Wissensproduktion.

Methode und LV-Ziel:
Zu Beginn der LV werden alle teilnehmenden Studierenden mehrere Texte als Pflichtlektüre zum Oberthema der Lehrveranstaltung erhalten, zu denen offene Diskussionen geführt und Kontrollfragen gestellt werden.

In der Folge sollen die Studierenden unter Anleitung des LV-Leiters ein (sachlich fokussiertes) Thema zur näheren Erforschung identifizieren und entwickeln, Literaturrecherche und Textinterpretationen durchführen, den Aufbau der Arbeit konzipieren und die Endfassung erstellen.
Die Studierenden sollen in die Lage gebracht werden, die eigene Rolle als Anthropolog:innen im juristischen Kontexte zu reflektiere und in der Lage sein, einfachere anthropologische Gutachten zu erstellen.

Assessment and permitted materials

Lehrveranstaltung mit inhärentem Prüfungscharakter:

Kein formelle Abschlussprüpfung. Die Studierenden werden nach ihrer aktiven mündlichen Mitwirkung im Semiar (40%) und auf Basis einer akademischen Abschlussarbeit (60%) beurteilt.

Aus organisatorischen Gründen besteht absolute Anwesenheitspflicht in der ersten Einheit.

Minimum requirements and assessment criteria

Examination topics

Reading list


Association in the course directory

Last modified: We 04.03.2026 10:47