Course Exam
030417 VO Economic Competence in Law (2018W)
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WHEN?
Wednesday
10.04.2019
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Fr 08.03.2019 00:01 to Fr 22.03.2019 23:59
- Deregistration possible until Mo 08.04.2019 23:59
Examiners
Information
Examination topics
siehe Literatur und Ankündigungen in der Lehrveranstaltung
Assessment and permitted materials
• Multiple Choice Klausur über alle drei Teilbereiche
• Prüfungsdauer: 90 Minuten (pro Teilbereich 30 Minuten)erlaubte Hilfsmittel:
• Unkommentierte Gesetzesausgabe ( zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen)
z.B.: Kodex Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung, Kodex Unternehmensrecht in der jeweils aktuellen Fassung
• Taschenrechner
• Prüfungsdauer: 90 Minuten (pro Teilbereich 30 Minuten)erlaubte Hilfsmittel:
• Unkommentierte Gesetzesausgabe ( zulässig sind lediglich reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen)
z.B.: Kodex Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung, Kodex Unternehmensrecht in der jeweils aktuellen Fassung
• Taschenrechner
Minimum requirements and assessment criteria
• Anmeldung zum jeweiligen Prüfungstermin über das Online - Anmeldesystem
• Erfolgreiche Absolvierung der Multiple Choice Klausur
• Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. Insgesamt sind 90 Punkte zu erreichen (30 pro Teilbereich). Für eine positive Benotung müssen pro Teilbereich mindestens 10 Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht werden. Ist ein Teil unter der Mindestgrenze (weniger als 10 Punkte in einem Teilbereich), muss die ganze Prüfung wiederholt werden; dies gilt auch dann, wenn die Gesamtpunktezahl höher als 45 Punkte ist.
• Erfolgreiche Absolvierung der Multiple Choice Klausur
• Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. Insgesamt sind 90 Punkte zu erreichen (30 pro Teilbereich). Für eine positive Benotung müssen pro Teilbereich mindestens 10 Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht werden. Ist ein Teil unter der Mindestgrenze (weniger als 10 Punkte in einem Teilbereich), muss die ganze Prüfung wiederholt werden; dies gilt auch dann, wenn die Gesamtpunktezahl höher als 45 Punkte ist.
Last modified: Th 31.03.2022 00:15