Universität Wien

Module Exam

Supplementary Examination in Latin (2019W)

Die mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich 1-2 Wochen nach der schriftlichen statt.
Eine Verständigung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie Ihren Termin und den Raum der mündlichen Prüfung bekommen Sie einige Tage nach der schriftlichen per Mail.

DIE MÜNDLICHEN PRÜFUNGEN FINDEN ZWISCHEN 25. UND 31. OKTOBER STATT!!
(Einteilung in alphabetischer Reihenfolge)

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Examiners

Information

Examination topics

Für die schriftliche Prüfung: Lateinische Grammatik, Vokabel, Übersetzungstechnik anhand eines gängigen Lehrbuchs (z.B. Medias in res)

Texte für die mündliche Prüfung:
https://kphil.ned.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_klassische_philologie/Latinum_Textskriptum_Kamptner.pdf
Dieses Skriptum dient als Grundlage für den mündlichen Teil der Prüfung bei allen drei Prüfern.

Assessment and permitted materials

Die Latein-Ergänzungsprüfung besteht aus 2 Teilen:
schriftlich: Ein unbekannter lateinischer Originaltext (ca. 160-180 Wörter) ist ins Deutsche zu übersetzen. Wörterbuch erlaubt, keine anderen Hilfsmittel. Dauer 3 Stunden-
mündlich: Ein kurzer Ausschnitt aus einem bekannten lateinischen Text ist zu übersetzen (s.o. unter "Prüfungsstoff": Texte für die mündliche Prüfung). 15 min. Vorbereitungszeit, Wörterbuch erlaubt. Grammatikfragen zum Text, Vokabel aus dem Lehrbuch

Minimum requirements and assessment criteria

Punktesystem, es werden Punkte pro richtig übersetzter Sinneinheit vergeben.
ab 60% der Maximalpunktezahl: positiv
ab 40% der Maximalpunktezahl: negativ, aber trotzdem Zulassung zur mündlichen Prüfung mit Möglichkeit insgesamt eine positive Note zu erlangen
unter 40% der Maximalpunktezahl: kein Antritt zur mündlichen, Gesamtnote negativ
Maximale Punktezahl für die schriftliche Prüfung: 30 Punkte
Maximale Punktezahl für die mündliche Prüfung: 30 Punkte
Mindestpunktezahl für die positive Absolvierung der Gesamtprüfung: 36 Punkte
Für jede der beiden Teilprüfungen muss die Mindestpunktezahl von 12 Punkten erreicht werden.
Wer beim schriftlichen Teil 12 Punkte nicht erreicht, darf zum mündlichen Teil nicht antreten.

Last modified: Fr 13.12.2024 11:32