Supplementary Examination
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- 090030 VO+UE ( EP ) Einführung in das Latein I
- 090031 VO+UE ( EP ) Einführung in das Latein I
- 090033 VO+UE ( EP ) Einführung in das Latein I
- 090034 VO+UE ( EP ) Introduction to Greek 2
Last modified: We 21.04.2021 11:40