Universität Wien

Studienberechtigungsprüfung (university entrance qualification examination)

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen:

* Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung der Universität Wien bzw. einer anderen österreichischen Universität (siehe SBP-Website); das Prüfungsfach muss am Zulassungsbescheid angeführt sein.

* Zulassung zum außerordentlichen Studium an der Universität Wien; der vorgeschriebene Studienbeitrag muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bereits eingelangt sein.

* fristgerechte Anmeldung zur Prüfung: Die Anmeldung zu den Prüfungen kann ausschließlich innerhalb der Anmeldefrist der jeweiligen Prüfung über das Anmeldesystem in u:space durchgeführt werden (siehe Anmeldelink bei der Prüfung).
Anmeldungen nach der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung über den*die Prüfer*in ist nicht zulässig.

Kommissionelle Prüfung:
Melden Sie sich für die kommissionelle Prüfung innerhalb der Anmeldefrist der regulären Prüfung über den Servicedesk an.
Schriftliche kommissionelle Prüfungen finden im Rahmen des regulären Prüfungstermins statt. Für mündliche kommissionelle Prüfungen wird Ihnen ein individueller Termin im selben Prüfungsmonat zugeteilt.

Prüfungen, die nicht über u:find angekündigt werden:
Bitte beachten Sie das Procedere auf unserer SBP-Website > Sonderfälle bei der Anmeldung zu Prüfungen.

Zeigen Sie bei der Prüfung Ihre validierte u:card oder einen anderen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor.

Abmeldung und Krankmeldung:
Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, melden Sie sich innerhalb der Abmeldefrist über u:space von der Prüfung ab.
Im Fall einer Erkrankung informieren Sie den*die Prüfer*in per E-Mail und schicken Sie umgehend eine ärztliche Bestätigung über den Servicedesk.
Sollten Sie sich nicht fristgerecht von der Prüfung abmelden bzw. im Falle von Erkrankung keine ärztliche Bestätigung übermitteln, werden Sie für den nächstmöglichen Prüfungstermin gesperrt.

Last modified: Tu 18.11.2025 10:32