Universität Wien
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010008 VO Grundkurs Kirchenrecht II (2024S)

Rechtstheoretische und theologische Grundlegung kirchlichen Rechts, Einführung in die allgemeine Normen, das kirchliche Strafrecht und das orientalische Kirchenrecht sowie kirchliches Verkündigungsrecht

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 05.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 19.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 09.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 16.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 23.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 30.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 07.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 14.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 21.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 28.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 04.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 11.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 18.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
  • Dienstag 25.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

1. Rechtstheoretische und theologische Grundlegung des Kirchenrechts:
Wie jede Rechtsordnung zielt auch das Kirchenrecht auf die Befolgung durch die Mitglieder der Rechtsgemeinschaft. Fällt diese in wesentlichen Fragen aus, steht die Identität der Gemeinschaft als solcher auf dem Spiel. Wie kaum eine andere normative Ordnung befindet sich das Recht der Kirche in einer Legitimitätskrise. Diese umfasst nicht nur die einzelnen Getauften, sondern zeigt sich besonders drastisch dort, wo amtlich Verantwortliche in der Kirche unbewusst oder in vollem Wissen gegen ihre Amtsverantwortung, die Ordnung der Gemeinschaft zu wahren, handeln. Der Umgang mit den Missbrauchsfällen in der Kirche zeigt, wozu eine systemische Nichtbeachtung von Rechtsnormen führen kann. Will das Kirchenrecht nicht zu einem klerikalen Disziplinarrecht verkommen, gilt es, die Notwendigkeit von Recht in der Glaubensgemeinschaft Kirche von Neuem zu begründen.

2. Ausschnitt aus den „Allgemeinen Normen“: Was ist ein kirchliches Amt? Gibt es Amtsträgerinnen in der Katholischen Kirche? Wie kommt man in ein Amt und wie verliert man es? Was ist kirchliche Leitungsgewalt? Wie und durch wen wird sie ausgeübt?

3. Das Recht des Verkündigungsdienstes
Die Verkündigung des Wortes Gottes ist der primäre Wesensvollzug der Kirche. Um sicherzustellen, dass die Verkündigung der Kirche bei aller notwendigen Bemühung um eine zeitgemäße Sprache mit dem identisch ist, was ihr als Wort Gottes anvertraut wurde, bedient sich die Kirche auch rechtlicher Mittel. In der Vorlesung über das kirchliche Verkündigungsrecht werden die folgenden Fragenbereiche angesprochen:
- Wie stellt sich das Beziehungsverhältnis von kirchlicher Autorität und Glaubenssinn des Gottesvolkes in rechtlicher Perspektive dar?
- Wer kann im Namen der Kirche sprechen? Welche Verbindlichkeitsstufen kirchlicher Lehren gibt es und welche rechtlichen Folgen sind damit verbunden?
- Welche Regelungen gelten für Predigt, Katechese, Religionsunterricht und Missionstätigkeit der Kirche?
- Was sind kirchliche Hochschulen und katholische Universitäten?
- Welche rechtlichen Mittel zur Sicherung des Glaubensgehaltes gibt es?

Zudem führt die LV auch in die Grundbegriffe des kirchlichen Strafrechts ein .

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfung findet als schriftliche Präsenzprüfung statt. Eine aktuelle Ausgabe des CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden. Sollte aufgrund universitärer Regelungen keine Präsenzprüfungen möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

schriftliche Prüfung: Es sind max. 27 Punkte zu erreichen. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Notenskala: 25–27 Punkte: (1); 22–24 Punkte: (2); 17–21 Punkte: (3); 14–16 Punkte: genügend (4); 0–13 Punkte: nicht genügend (5). Die Aufzählung bloßer Stichworte wird nicht als Antwort gezählt.

Im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können. Für eine positive Leistung muss jede einzelne Frage zu mind. 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.

Prüfungsstoff

Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien und dort als Pflichtlektüre oder „notwendige“ Lektüre gekennzeichnete Dateien.

Literatur

CIC/1983 (Lat./dt.), 8. Aufl., Kevelaer 2017 (grüner Bd.);
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), 2. Auflage, Paderborn 2021.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 13, Master RW M7

Letzte Änderung: Do 09.01.2025 10:25